Maskenpflicht in städtischen Dienstgebäuden entfällt

12.05.2022

Münster (SMS) Die Maskenpflicht in städtischen Dienstgebäuden entfällt am Freitag, 13. Mai, und gilt sowohl für Mitarbeitende der Stadtverwaltung wie für Besucherinnen und Besucher. Gründe sind die aktuelle Infektionslage, aber auch die bundesweite Aufhebung der meisten Corona-Schutzvorkehrungen, die eine lokale Sonderregelung nicht mehr zulassen. „Gleichwohl empfehlen wir in geschlossenen Räumen weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske zum Eigen- und Fremdschutz“, so Stadtrat Wolfgang Heuer.

Alle Pressemitteilungen der Stadt Münster

Kontakt für Bürgerinnen und Bürger

Stadt Münster
48127 Münster
02 51/4 92-0
Behördennummer:  115

stadtverwaltung@stadt-muenster.de

Kontakt für Presseanfragen

Amt für Kommunikation