Verwaltung stellt ergänzende Ansätze zur Stabilisierung der Stadtfinanzen vor
Münster (SMS) Der Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft des Rates der Stadt Münster hat am Mittwoch, 4. Dezember, den Haushalt 2025 beraten und mit Mehrheit auf den Weg zur Ratssitzung in der kommenden Woche gebracht.
Nach der politisch und öffentlich diskutierten Liste mit mehr als 80 Vorschlägen für konkrete Einsparungen im kommenden Jahr gab Stadtkämmerin Christine Zeller in dem Ausschuss zusätzlich einen Ausblick auf die nächsten Schritte im Prozess zur stabilen Finanzlage der Stadtverwaltung.
Im Oktober hatten Oberbürgermeister Markus Lewe und die Stadtkämmerin den Haushaltsplan für das kommende Jahr eingebracht, in dem die erste Stufe mit Sparmaßnahmen im Umfang von 20 Millionen Euro enthalten waren, die bis 2028 auf 40 Millionen Euro anwachsen sollen.
Um die Schritte zur Finanzstabilität transparent darzustellen, wurden die geplanten Maßnahmen separat in einer eigenständigen Vorlage beschrieben. Die Politik hatte an die Verwaltung appelliert, auch die eigene Organisation auf Sparpotenziale abzuklopfen. Bei diesem Auftrag wird die Verwaltung in den kommenden Monaten mit externer Unterstützung zusammenarbeiten.
„Wenn wir die Haushaltssicherung dauerhaft vermeiden wollen, müssen wir uns aufgabenkritisch mit unseren Leistungen auseinandersetzen, Standards bei der Aufgabenerfüllung hinterfragen und die Digitalisierung vorantreiben. Wirtschaftlichkeit und Effizienz werden insofern zukünftig eine größere Rolle spielen müssen“, so Zeller.
Um diese – in vielen NRW-Kommunen bereits eingetretene – Lage für Münster abzuwenden, hat die Stadtverwaltung bereits im September vergangenen Jahres den erhöhten Spardruck angekündigt und im April mit einem entsprechenden Konzept konkretisiert.
Zwei Drittel der verwaltungsseitig vorgeschlagenen Maßnahmen haben nach dem Beschluss des Fachausschusses Bestand und werden Teil des Haushalts 2025. Ebenso weitere Sparmaßnahmen, die die Politik darüber hinaus beschlossen hat.
Laut Zeller arbeiten Verwaltungen richtigerweise nicht für einen Betriebsgewinn, sondern für das Gemeinwohl. „Das bedeutet aber nicht, dass wir keine betriebswirtschaftlichen Kriterien anwenden dürfen“, argumentiert Zeller. Eine Antwort auf die Herausforderungen der Zukunft werde somit sein, vorhandene Controlling-Instrumente zu verfeinern und eine Systematik zur Verschlankung und zur Vermessung der Effizienz von Prozessen und damit objektive Kriterien für eine Prioritätensetzung zu entwickeln.