350 junge Ersatzbäume für Münster
Münster (SMS) Münsters Baumschutzsatzung fördert die Neuanpflanzung junger Bäume: Für rund 260 Bäume, für deren Fällung die Stadtverwaltung eine Genehmigung erteilt hat, sind im Gegenzug 350 Ersatzbäume neu zu pflanzen. In 48 Fällen war das auf demselben Grundstück nicht möglich. Dort wurde ein Ersatzgeld von 1.300 Euro pro Baum erhoben – eine Summe von bislang 62.400 Euro, die der Förderung des Baumbestandes im öffentlichen Raum zugutekommt.
Diese ersten Ergebnisse der Baumschutzsatzung gehen aus einem Zwischenbericht (Stand 31. Dezember 2024) hervor, den die Verwaltung jetzt veröffentlicht hat. Dessen Fazit: Das Thema Baumschutz erhält inzwischen wesentlich mehr Aufmerksamkeit. Die „vorsorgliche“ Rodung eines Grundstückes vor Durchführung einer Baumaßnahme ist seit Einführung der Baumschutzsatzung im Oktober 2023 im Regelfall nicht mehr möglich. In vielen Fällen reagieren Bürgerinnen und Bürger positiv, allerdings gibt es auch Kritik von betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern.
Bevor der Rat der Stadt Münster die Baumschutzsatzung beschlossen hatte, waren aufgrund hoher Bautätigkeit und der zunehmenden Nachverdichtung im Stadtgebiet viele wertvolle Bäume ersatzlos verloren gegangen. Dabei sind sie wichtig für die Lebensqualität der Menschen in Münster. Sie binden Kohlendioxid (CO2) und Staub, mindern Lärm, spenden im Sommer Schatten und Kühlung, und sie bieten Insekten, Vögeln und Kleinsäugern Lebensraum. Deshalb regelt die Baumschutzsatzung, dass Bäume vor Beeinträchtigungen und Schädigungen zu schützen sind. Müssen dennoch Bäume gefällt werden, sind in der Regel Ersatzpflanzungen vorzusehen. Kranke Bäume sind jedoch nicht ersatzpflichtig.
23 Prozent der Anträge abgelehnt
Rund 900 Vorgänge verzeichnet das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit im Berichtszeitraum. Diese umfassen neben Anträgen insbesondere auch sonstige Anfragen und Beratungen von Bürgerinnen und Bürgern. In vielen Fällen reichte eine Beratung, um die Fällung oder Schädigung von Bäumen bereits im Vorfeld zu verhindern. Ein Antrag war dann gar nicht erst erforderlich.
Bei den Anträgen zur Fällung ging es nicht allein um Bäume, die einem Bauvorhaben im Wege standen, sondern auch um kranke oder nicht verkehrssichere Bäume. 23 Prozent der Anträge auf Fällung wurden ganz oder teilweise abgelehnt.
140.000 Bäume auf städtischen Verkehrs- und Grünflächen
Wer fällt, muss innerhalb eines Jahres oder aber ein Jahr nach Fertigstellung eines Bauvorhabens auf dem eigenen Grundstück einen Ersatzbaum pflanzen. Je nach Alter und Stammdurchmesser des gefällten Baums müssen gegebenenfalls mehrere Bäume neu gesetzt werden. Entsprechende Maßnahmen sind in der Pflanzperiode 2025/2026 vorgesehen. Die Stadt ist im Übrigen ebenfalls an ihre Baumschutzsatzung gebunden: Rund 140.000 Bäume wachsen auf städtischen Verkehrs- und Grünflächen, müssen gepflegt, beschnitten und gewässert werden. Muss einer von ihnen entfernt werden, ist auch seitens der Stadt eine Ersatzpflanzung fällig.
Wer gegen die Baumschutzsatzung verstößt und ohne Genehmigung Bäume beschädigt oder fällt, muss mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen. Neun solcher Verfahren wurden bis Ende 2024 eingeleitet. Die vollständige Statistik der Baumschutzsatzung für die Jahre 2023/2024 wird als Teil der Umweltdaten Münster gegen Ende des Jahres 2025 veröffentlicht.
Bild: Seit Einführung der Baumschutzsatzung im Oktober 2023 genießen Bäume in Münsters Stadtgebiet besonderen Schutz. Foto: Stadt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.