Streikfolgen: Sperrgut zwischenlagern oder zum Recyclinghof bringen
Münster (SMS) Die Sperrgut- und Grünabfallfuhr ist wegen des Warnstreiks im öffentlichen Dienst am vergangenen Mittwoch und Donnerstag (12. und 13. März) ersatzlos ausgefallen. Wer dennoch Sperrgut- und Grünabfall an die Straße gestellt hat, muss beides aus Gründen der Verkehrssicherheit und Stadtsauberkeit bis zum nächsten regulären Abfuhrtermin wieder zurückholen und zwischenlagern. Alternativ kann Sperrgut und Grünabfall kostenfrei an allen elf Recyclinghöfen in Münster abgegeben werden. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) hatten im Vorfeld über die Streikauswirkungen informiert.
Die rund 70.000 Abfalltonnen in den vom Streik betroffenen Revieren versuchen die awm sukzessive innerhalb von 14 Tagen zu leeren. Bürgerinnen und Bürger sollen die Tonnen, deren Leerung in der Zuständigkeit der awm liegt, abfuhrbereit an der Straße stehen lassen. Die awm bitten um Verständnis, dass sie keine Garantie für die Nachleerung der Tonnen geben können. Das Streikrecht verbietet die Anordnung von Überstunden. Die Teams der awm müssen die Nachleerungen deshalb parallel zu ihren regulären Tagestouren leisten. Die awm bieten Bürgerinnen und Bürgern aus den betroffenen Abfuhrbezirken an, gegen Vorlage des Ausweises ihren Rest- und Bioabfall bis zum nächsten regulären Abfuhrtermin kostenfrei an den Recyclinghöfen abzugeben.
Bild: Bürgerinnen und Bürger, die Sperrgut an die Straße gestellt haben, müssen diesen bis zum nächsten Abfuhrtermin auf ihrem Grundstück zwischenlagern oder zum Recyclinghof bringen. Foto: awm. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.