Mieten in Münster: Anstieg um 5,1 Prozent in zwei Jahren


Münster (SMS) In Münster gilt seit Dienstag, 1. April, ein neuer Mietspiegel. Demnach beträgt die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete für frei finanzierten Wohnraum in der Domstadt 9,85 Euro pro Quadratmeter. Der neue Mietspiegel löst die Version von 2023 ab. Hier lag der Wert bei 9,37 Euro pro Quadratmeter – das entspricht einem Anstieg von 48 Cent und 5,1 Prozent in zwei Jahren.
Der regelmäßig erscheinende Mietspiegel ist eine wichtige Orientierungshilfe bei Neuvertragsmieten und bildet die Grundlage für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Stadt Münster erstellt ihn im Abstand von vier Jahren neu und passt das Zahlenwerk jeweils nach zwei Jahren an die Marktentwicklung an.
„Seit der letzten Neuerstellung des Mietspiegels im Jahr 2021 auf Basis der erhobenen Mietspiegeldaten ist die durchschnittliche Nettokaltmiete in Münster im Schnitt um 3,8 Prozent pro Jahr angestiegen. Im Vergleich der Mietspiegel 2017 und 2021 waren es noch 4,5 Prozent pro Jahr“, erläutert Gabriele Regenitter, Leiterin des städtischen Amtes für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung. Die durchschnittliche jährliche Steigerung ist damit leicht zurückgegangen.
Die aktuellen Mietspiegel vergleichbarer Städte weisen ähnliche durchschnittliche Mieten aus. So beträgt die Durchschnittsmiete in Bonn laut dem dortigen seit Dezember 2024 gültigen Mietspiegel 9,94 Euro pro Quadratmeter. Die im Mietspiegel 2025/2026 der Stadt Freiburg ausgewiesene durchschnittliche Miete liegt bei 10,81 Euro.
Verpflichtende Teilnahme und Auswertung von Geodaten
Der Mietspiegel 2025 ist der erste neu erstellte Mietspiegel für Münster nach der Reform des Mietspiegelrechtes im Jahr 2022. Um die für den Mietspiegel notwendigen Daten zu erheben, hat die Stadt im Mai 2024 Fragebögen an 7.500 zufällig ausgewählte Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter in Münster verschickt. Infolge der Reform des Mietspiegelrechts war die Teilnahme an der Befragung – anders als in den vergangenen Jahren – nicht mehr freiwillig. Die Befragten waren erstmals verpflichtet, Auskunft über die Mieten und die Merkmale der Wohnungen zu geben. Wissenschaftlich ausgewertet hat die Daten im Anschluss das EMA-Institut für empirische Marktanalysen in Regensburg. Als sogenannter qualifizierter Mietspiegel haben ihn sowohl die Interessenvertreter der Vermieter als auch der Mieter anerkannt.
Die Struktur des neuen Mietspiegels ist unverändert: Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich wie in den vergangenen Jahren aus einer Basismiete, die durch Zu- und Abschläge präzisiert wird. Die Basismiete ist abhängig vom Alter und der Größe der Wohnung. Zu- und Abschläge gibt es beispielsweise für Wohnungsart und Ausstattung sowie für Modernisierungen, Verbesserungen bei der Energieeffizienz und den Standort der Wohnung in Münster. Neu beim diesjährigen Mietspiegel ist, dass die Verwaltung erstmals auch städtische Geodaten genutzt hat, um die untersuchten Wohnungen verschiedenen Wohnbereichen und -lagen zuzuordnen.
Mieterinnen und Mieter können anhand der Daten überprüfen, ob für ihre Wohnung eine angemessene ortsübliche Miete erhoben wird. Wer eine Wohnung vermietet, kann den Mietspiegel als Grundlage nutzen, um gegebenenfalls eine Mieterhöhung geltend zu machen. Gleichzeitig sind die erhobenen Daten eine Orientierungshilfe bei der Neuvermietung frei werdender Wohnungen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften wie der Mietpreisbremse. Darüber hinaus hat der Mietspiegel sich als Instrument bewährt, das dabei helfen kann, gerichtliche Auseinandersetzungen über die angemessene Miethöhe zu vermeiden.
Die neue Mietspiegel-Broschüre inklusive Erläuterungen und detaillierter Tabellen gibt es ab dem 1. April gegen eine Schutzgebühr von fünf Euro in der Münster Information im Stadthaus 1, beim Haus- und Grundeigentümerverein, beim DMB Mieterverein für Münster und Umgebung e.V. sowie beim Mieter/innen-Schutzverein. Digital steht die Broschüre kostenfrei auf der Website des städtischen Amtes für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung unter www.stadt-muenster.de/wohnungsamt/mietspiegel zur Verfügung. Dort gibt es auch einen Mietspiegelrechner, mit dem sich die Daten aus dem Mietspiegel auf die eigene Wohnung anwenden lassen.
Bild: Gabriele Regenitter (vorne v. l.) und Nicole Arning (beide Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung), Noma Hajar (Mieter/innen-Schutzverein Münster und Umgebung e.V.), Jörg Dickmann (hinten v. l.) (Arbeitskreis Münsteraner Wohnungsunternehmen), Volker Jaks (DMB Mieterverein Münster und Umgebung e.V.) und Sabine Thiel (Haus- und Grundeigentümerverein Münster – Stadt und Land e.V.) stellten den Mietspiegel 2025 für Münster vor. Foto: Stadt Münster/Michael Möller. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.
Bild: Seit der letzten Neuerstellung des Mietspiegels im Jahr 2021 ist die durchschnittliche Nettokaltmiete in Münster nach Auswertung der erhobenen Mietspiegeldaten im Schnitt um 3,8 Prozent pro Jahr angestiegen. Im Vergleich der Mietspiegel 2017 und 2021 waren es noch 4,5 Prozent pro Jahr. Die durchschnittliche jährliche Steigerung ist damit leicht zurückgegangen. Grafik: Stadt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.