Kommunale Abgaben auf einen Blick
Auf 16 Seiten erläutert das Heft "Kommunale Abgaben: Beiträge und beitragsähnliche Entgelte" mit praktischen Beispielen, wie Erschließungs- und Entwässerungsbeiträge oder Kosten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erhoben und abgerechnet werden. Erfahrungsgemäß sind manche Grundstückseigentümer überrascht, wenn sie eine Rechnung für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung oder den Ausbau eines Radweges - natürlich anteilig - erhalten. "Die Stadt trägt nur einen gewissen Prozentsatz der Kosten", so Heinrich Heidemann, Leiter des Amtes für kommunale Abgaben. "Die restlichen Kosten werden auf die Anlieger verteilt, die von der Maßnahme profitieren." Und auch da wird differenziert. So richtet sich zum Beispiel der Erschließungsbeitrag sowohl nach der Fläche des Grundstücks, als auch nach der Zahl der Geschosse, die auf dem Grundstück möglich sind.
Feinheiten - ob zum Beispiel eine Bezahlung per Ablösevertrag oder per Heranziehungsbescheid günstiger ist - lassen sich in dem neuen Infoheft nicht individuell darstellen. Deshalb werden die jeweiligen Ansprechpartner im Amt und die Satzungen genannt, die Details der Abgabenpflicht regeln. "Kommunale Abgaben: Beiträge und beitragsähnliche Entgelte" ist beim Amt für kommunale Abgaben, Von-Steuben-Straße 6, im Liegenschaftsamt, Alter Steinweg 46, und in der Bürgerberatung, Heinrich-Brüning-Straße 9, erhältlich und wird außerdem bei Banken und Bausparkassen in Münster im Bereich "Beratung zur Baufinanzierung" Kaufinteressenten zur Verfügung gestellt.