Mehr Bauanträge im ersten Halbjahr 1997
Von der seit 1995 durch die Landesbauordnung eingeführten Genehmigungsfreistellung für Wohngebäude konnten ähnlich wie im Vergleichszeitraum 1996 20 Prozent aller im ersten Halbjahr 1997 abgeschlossenen Verfahren profitieren. Bei der Genehmigungsfreistellung kann bereits einen Monat nach Einreichnung der Bauvorlagen gebaut werden. Diese Frist wird häufig sogar noch unterschritten, wenn die Antragsteller vor Fristablauf eine entsprechende Mitteilung vom Bauordnungsamt erhalten.
Insgesamt brauchen die Bürgerinnen und Bürger in Münster in mehr als 80 Prozent aller Fälle (ohne Werbeanlagen und Abbrüche) nicht länger als drei Monate auf eine Baugenehmigung oder Bescheinigung der Freistellung zu warten, in mehr als 50 Prozent nicht länger als einen Monat. In diesem Zusammenhang, betont Thielen, sei nochmals auf die Möglichkeit einer frühzeitigen Bauberatung und auf das Faltblatt "Tips für Bauwillige" hingewiesen. Das Faltblatt nennt Ansprechpartner, Telefonnummern sowie Adressen und erläutert den Weg von der ersten Beratung bis zur Fertigstellung eines Hauses. Die kostenlose Broschüre ist im Stadthaus I in der Bürgerberatung und im Bauordnungsamt erhältlich.