Bei Schulden sozial beraten
In den vergangenen zehn Jahren verdoppelte sich in der Bundesrepublik das Gesamtvolumen der Konsumentenkredite bei den Banken von rund 200 Milliarden auf 400 Milliarden Mark. Nach Expertenangaben sind etwa zwei Millionen Haushalte überschuldet, können ihre Schulden also nicht mehr oder nicht mehr umfassend tilgen.
Im Mittelpunkt der Tätigkeit der Schuldnerberatung steht die Erarbeitung eines Entschuldungsplans gemeinsam mit den Schuldnern und dessen Umsetzung durch entsprechende Verhandlungen mit den Gläubigern. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit ist die psychosoziale Betreuung der Ratsuchenden, da finanzielle Notlagen häufig mit individuellen Schwierigkeiten und Problemen wie Trennung und Scheidung oder sogar Suchterkrankungen verbunden sind.
In diesen zehn Jahren ist das gesamte Spektrum der "Sozialen Schuldnerberatung" komplexer geworden. Neue rechtliche Gegebenheiten und gesetzliche Rahmenbedingungen stärkten nicht nur die Position des Schuldners, sondern veränderten auch die inhaltlichen Aufgaben der Beratung. Stichworte sind hier das neue Verbraucherschutzgesetz, höhere Pfändungsfreigrenzen, Neuerungen im Sparkassengesetz und die neuere Rechtsprechung zu sittenwidrigen Kreditgeschäften.
Das Aufgabengebiet des Schuldnerberaters wird sich weiter wandeln. Wenn am 1. Januar 1999 das neue Insolvenzrecht in Kraft tritt, wird ein Privatkonkurs möglich. Damit bleibt die Möglichkeit, sich innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes zu entschulden, nicht mehr nur Geschäftsleuten vorbehalten, sondern steht auch Privatleuten offen. Mit dieser Neuerung werden die Schuldnerberatungstellen voraussichtlich intensiv in das vorgerichtliche Verfahren miteinbezogen und erhalten so einen neuen Stellenwert.
Und so richtet sich der Blick der Schuldnerberater nicht nur auf die zurückliegenden zehn Jahre, sondern mit Spannung auf die kommende Entwicklung in diesem Bereich.