"Begegnung" zum Kommunalwahlrecht

26.09.1997

Informationsveranstaltung des städtischen Frauenbüros und des Initiativkreises deutscher und ausländischer Frauen

(SMS) Über das Kommunalwahlrecht und die doppelte Staatsbürgerschaft informierten sich zahlreiche ausländische und deutsche Frauen im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Begegnungen". Während des Treffens im portugiesischen Jugend- und Freizeitclub an der Hammer Straße - organisiert vom städtischen Frauenbüro und dem Initiativkreis deutscher und ausländischer Frauen - erklärte Miriam Becker, Mitglied im Ausländerbeirat und stellvertretendes Mitglied im Frauenausschuß, die Fakten und Hintergründe zum Thema Kommunalwahlrecht.

Seit dem 1. November 1993 gilt das neue Kommunal- sowie Europawahlrecht für die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Eine der relevantesten Neuerungen betrifft das aktive und passive Wahlrecht. Dies bedeutet, daß erstmals Unionsbürgerinnen und -Bürger wählen und sich als Kandidaten aufstellen lassen können. Sie haben so die Möglichkeit, die Politik in Deutschland aktiv mitzubestimmen. Dies in die Tat umzusetzen, war die Botschaft des Nachmittages.

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