Lohnsteuerkarten verschickt

11.11.1997

Städtisches Bürgeramt: Angaben auf den Karten überprüfen

(SMS) 171 524 Lohnsteuerkarten hat die Stadt Münster nun an die Bürgerinnen und Bürger verschickt. Bedacht wurden alle, die am 20. September ihre Hauptwohnung in Münster hatten, im Vorjahr bereits eine Karte bekommen oder für 1998 beim städtischen Bürgeramt eine bestellt haben. Das Bürgeramt bittet, alle Angaben auf den Lohnsteuerkarten zu überprüfen, besonders zu Familienstand, Steuerklasse, Religionszugehörigkeit und zur Zahl der Kinderfreibeträge.
Die Karten schickt die Stadt an die Adresse, die am 20. September 1997 im Melderegister gespeichert war. Sollte jemand also keine bekommen haben, lohnt es sich, bei der Gemeinde nachzufragen, bei der sie oder er zu dem Zeitpunkt gemeldet war. Aus Datenschutzgründen können Lohnsteuerkarten nur schriftlich bestellt werden. Wenn im nachhinein Korrekturen fällig werden, empfiehlt das Bürgeramt, auch diese schriftlich bis spätestens Ende 1997 zu beantragen und die notwendigen Unterlagen wie Heirats- oder Geburtsurkunde beizulegen.
Bei den Kinderfreibeträgen wurden nur Kinder berücksichtigt, die am 1. Januar 1998 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene sind nach den Angaben der Finanzämter eingetragen worden. Für Änderungen dieser Freibeträge und der Freibeträge für Kinder über 18 Jahre sind die Finanzämter Münster-Innenstadt und Münster-Außenstadt zuständig.
Alle anderen Änderungen und die Ausgabe der Lohnsteuerkarten erledigen das Bürgeramt im Stadthaus I (Montag bis Mittwoch 8 bis 15.30 Uhr, Donnerstag bis 18 und Freitag bis 12 Uhr) und die Bürgerbüros in Coerde, Hamannplatz 39, und in Handorf, Drostestraße 7, jeweils dienstags von 13.30 bis 17 Uhr. Außerdem helfen die Bezirksverwaltungsstellen in Hiltrup, Friedhofstraße 13a, Roxel, Schelmenstiege 1-3, Wolbeck, Am Steintor 50, und Kinderhaus, Westhoffstraße 130, montags bis freitags 8 bis 12 Uhr und donnerstags zusätzlich von 15 bis 18 Uhr.

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