Urteil zur Frauenquote bestätigt auch Stadt Münster
13.11.1997
(SMS) Mit Erleichterung und großer Freude wurde der Urteilsspruch der Europarichter vom Frauenbüro der Stadt Münster begrüßt, hat doch der Europäische Gerichtshof mit seiner Entscheidung zum nordrhein-westfälischen Frauenförderungsgesetz auch das für die Stadtverwaltung Münster geltende Frauenförderungskonzept bestätigt.
Der Frauenförderungsplan der Stadtverwaltung, gültig bereits seit September 1988, enthält ebenso wie das nordrhein-westfälische Recht die sogenannte „Härteklausel“. Sie besagt, daß nicht automatisch Frauen bei gleicher Leistung und Eignung bevorzugt werden, sondern daß im Einzelfall auch die Situation des männlichen Mitbewerbers zu berücksichtigen ist. „Dieses Verfahren hat sich in der Praxis bewährt“, so Karin Groh vom Frauenbüro. „Es ermöglicht ein hohes Maß an Transparenz und ist so für alle Beteiligten nachvollziehbar“. Durch die nun aus Luxemburg erhaltene ´Rechtssicherheit` fühle sich das Frauenbüro der Stadt ermutigt, weiter mit voller Kraft den eingeschlagenen Weg zu verfolgen, um Frauen bei der Stadtverwaltung gleiche Chancen auf allen Ebenen - vor allem auf der Führungsebene - zu ermöglichen.