Sozialhilfe erlaubt keine großen Sprünge
19.11.1997
(SMS) Designer-Klamotten vom Sozialamt, das sei für die Betroffenen eher Utopie, meinte Frank Treutler vom städtischen Sozialamt vor den 23 Schülerinnen und Schülern des Kant-Gymnasiums. Auf Einladung des Leistungskurses „Sozialwissenschaften“ stand er Rede und Anwort zu Fragen rund um die Sozialhilfe.
Die Idee, die Behandlung des Themas Sozialhilfe mit Informationen aus der Praxis zu ergänzen, war aus den Reihen der Schülerinnen und Schüler gekommen. Kursbetreuerin Alke Petersen-Hollmann ergriff kurzerhand die Initiative und organisierte den Besuch mit dem Sozialamt.
Frank Treutler, in der Sozialplanung des städtischen Sozialamtes zuständig für Grundsatzfragen, erläuterte den Sinn der Sozialhilfe im System der sozialen Sicherung. Die „Hilfe zum Lebensunterhalt“ sei angesagt, wenn das Arbeitseinkommen oder andere Sozialleistungen zur Finanzierung des Lebensunterhalts nicht ausreichten.
Anhand eines Berechnungsbogens, mit dem das Sozialamt den monatlichen Sozialhilfebetrag ermittelt, veranschaulichte er, wie sich die Sozialhilfe zusammensetzt. Von der Summe aus Regelsätzen, sogenannten Mehrbedarfszuschlägen, Miete und Heizkosten wird das Einkommen abgezogen. Die Differenz ist die monatliche Sozialhilfe. Sie soll alles finanzieren, von A wie „Ausgaben für persönliche Bedürfnisse“ über Ernährung, Heizung, Miete bis Z wie „Zoo-Eintritt“. Einleuchtend, daß mit einem Regelsatz von 539 Mark plus Miete und Heizung keine großen Sprünge möglich sind.
Was das konkret heißt, wurde lebhaft diskutiert. „Könnte ich mein möbliertes Zimmer für 400 Mark Miete aufgeben und in eine größere Wohnung ziehen, die 600 Mark im Monat kostet?“ Antwort: „Sie müssen das Sozialamt vorher fragen, ob es dem Umzug zustimmt.“ Der Umzug müsse notwendig sein, etwa dann, wenn jemand mit dem Lebenspartner zusammenziehen wolle.
Ausführlich ging es auch um die Chancen zur Überwindung von Sozialhilfebedürftigkeit. Frank Treutler verwies auf die Beratung des Sozialamtes, in deren Mittelpunkt die Perspektiven für eine berufliche Wiedereingliederung ständen. Wenn jemand aber absolut nicht arbeiten wolle, obwohl er könnte, dann könne das Sozialamt auch Druck ausüben, etwa durch Kürzung von Leistungen.
Eine deutliche Absage erteilte er dem Vorurteil, viele Sozialhilfebezieher wollten nur „in großem Stil abzocken“. Was gelegentlich über bestimmte Medien verbreitet werde, betreffe kriminelle Taten Einzelner, die strafrechtlich zu verfolgen seien. Der Mitarbeiter des Sozialamtes: „Das ist keinesfalls repräsentativ und schon gar nicht geeignet, als Argument für totale Kontrolle herzuhalten.“
Die Idee, die Behandlung des Themas Sozialhilfe mit Informationen aus der Praxis zu ergänzen, war aus den Reihen der Schülerinnen und Schüler gekommen. Kursbetreuerin Alke Petersen-Hollmann ergriff kurzerhand die Initiative und organisierte den Besuch mit dem Sozialamt.
Frank Treutler, in der Sozialplanung des städtischen Sozialamtes zuständig für Grundsatzfragen, erläuterte den Sinn der Sozialhilfe im System der sozialen Sicherung. Die „Hilfe zum Lebensunterhalt“ sei angesagt, wenn das Arbeitseinkommen oder andere Sozialleistungen zur Finanzierung des Lebensunterhalts nicht ausreichten.
Anhand eines Berechnungsbogens, mit dem das Sozialamt den monatlichen Sozialhilfebetrag ermittelt, veranschaulichte er, wie sich die Sozialhilfe zusammensetzt. Von der Summe aus Regelsätzen, sogenannten Mehrbedarfszuschlägen, Miete und Heizkosten wird das Einkommen abgezogen. Die Differenz ist die monatliche Sozialhilfe. Sie soll alles finanzieren, von A wie „Ausgaben für persönliche Bedürfnisse“ über Ernährung, Heizung, Miete bis Z wie „Zoo-Eintritt“. Einleuchtend, daß mit einem Regelsatz von 539 Mark plus Miete und Heizung keine großen Sprünge möglich sind.
Was das konkret heißt, wurde lebhaft diskutiert. „Könnte ich mein möbliertes Zimmer für 400 Mark Miete aufgeben und in eine größere Wohnung ziehen, die 600 Mark im Monat kostet?“ Antwort: „Sie müssen das Sozialamt vorher fragen, ob es dem Umzug zustimmt.“ Der Umzug müsse notwendig sein, etwa dann, wenn jemand mit dem Lebenspartner zusammenziehen wolle.
Ausführlich ging es auch um die Chancen zur Überwindung von Sozialhilfebedürftigkeit. Frank Treutler verwies auf die Beratung des Sozialamtes, in deren Mittelpunkt die Perspektiven für eine berufliche Wiedereingliederung ständen. Wenn jemand aber absolut nicht arbeiten wolle, obwohl er könnte, dann könne das Sozialamt auch Druck ausüben, etwa durch Kürzung von Leistungen.
Eine deutliche Absage erteilte er dem Vorurteil, viele Sozialhilfebezieher wollten nur „in großem Stil abzocken“. Was gelegentlich über bestimmte Medien verbreitet werde, betreffe kriminelle Taten Einzelner, die strafrechtlich zu verfolgen seien. Der Mitarbeiter des Sozialamtes: „Das ist keinesfalls repräsentativ und schon gar nicht geeignet, als Argument für totale Kontrolle herzuhalten.“