Güteverhandlung statt Gericht

23.01.1998

Der Schiedsmann vermittelt bei Bagatelldelikten und Nachbarschaftszwist

(SMS) Wenn sich Frau A mit Frau B im Treppenhaus prügelt oder wenn einen der Hund des Nachbarn ins Bein gebissen hat, dann führt der erste Weg meist zum Schiedsmann. Der Schiedsmann oder die Schiedsfrau vermitteln zwischen den Streithähnen. Das ist mit etwa 60 Mark nicht nur wesentlich billiger als ein Gerichtsverfahren, sondern beinhaltet auch die Chance, daß das nachbarschaftliche Verhältnis nicht bis in alle Ewigkeit zerrüttet wird.
„Man bekommt ja schon allerhand mit“, resümiert Dr. Albrecht Stockebrand, der seit fast elf Jahren erster Schiedsmann für Hiltrup und Berg Fidel ist. Beleidigung, Körperverletzung, Hausfriedensbruch, die Verletzung des Briefgeheimnisses oder üble Nachrede gehören zu den Strafdelikten, die zunächst an den Schiedsmann verwiesen werden. Auch bei Streitigkeiten unter Nachbarn, wenn die Bäume zu nah an der Grundstücksgrenze stehen oder die Zweige über den Zaun hängen, kann der Schiedsmann helfen.
„Schlichten statt richten“ ist das Motto von Dr. Albrecht Stockebrand. Ihm ist wichtig, daß eine für beide Streitparteien akzeptable Lösung gefunden wird. Wer letztlich die Schuld trägt, ist nicht das Hauptproblem. Miteinander reden hilft oft schon weiter, und vieles läßt sich durch eine aufrichtige Entschuldigung und manchmal auch durch ein Schmerzensgeld oder eine Spende ans Rote Kreuz wieder geradebiegen. „Es ist ein gutes Gefühl, wenn die Leute sich nach der Güteverhandlung wieder die Hand geben“, meint er.
Beworben hat Stockebrand sich damals kurz vor seiner Pensionierung. „Andere machen ein ‘Studium im Alter’, ich fand dies genauso interessant“, erzählt er. Den ehrenamtlichen Einsatz hält er für völlig angebracht: „Ich habe so viel von dieser Gesellschaft profitiert, warum soll ich also nicht etwas davon zurückgeben?“ Wichtig für die Arbeit sei, daß man zuhören könne und absolut unparteiisch sei, urteilt Stockebrand. „Das Menschliche muß einfach stimmen.“
Die juristische Vorbildung ist dagegen nicht Voraussetzung. Was ein Schiedsmann wissen muß, lernt er in den Schulungen der Schiedsmann-Vereinigung. Außerdem steht der Leiter des münsterschen Amtsgerichts immer als kompetenter Ratgeber zur Verfügung. „Man bekommt Hilfe, wenn man sie braucht, aber man arbeitet dennoch absolut selbständig“, berichtet Stockebrand.
Zu etwa zehn Verhandlungen pro Jahr lädt der Hiltruper die Antragsteller und Beschuldigten jeweils in die Johannes-Schule. „Die erste Viertelstunde müssen die meist erst Luft ablassen“, schmunzelt er. Doch danach ist ein ordentliches Gespräch möglich. Die Regeln legt der Schiedsmann fest. „Ausfallend wird eigentlich keiner.“ Im Normalfall haben beide Streitparteien ein Interesse, sich zu einigen. Schließlich will keiner den komplizierten, teuren Prozeß vor Gericht, der bei einem Scheitern der Güteverhandlung der nächste Schritt sein kann.
Im Sommer muß der promovierte Diplom-Landwirt sein Amt niederlegen, weil er die Altersgrenze von 70 Jahren schon überschritten hat. „Schade“, meint er. „Die Arbeit hat mir sehr viel gegeben. Man lernt viel, auch für sich persönlich. Der Umgang mit den Menschen und die Vielzahl verschiedener Fälle sind sehr erfüllend. Und wenn man zu einem Vergleich beigetragen hat, macht das sehr zufrieden.“
Die Stadt sucht für folgende Schiedsbezirke im Stadtgebiet neue Schiedsfrauen oder Schiedsmänner: Altstadt, Uppenberg/Mauritz, Gievenbeck/Sentrup, Hiltrup und Angelmodde. Bewerben kann sich, wer mindestens 30 Jahre alt ist und im entsprechenden Bezirk wohnt. Auskünfte gibt Jürgen Holzinger vom Rechtsamt unter der Nummer 4 92-30 25.

Alle Pressemitteilungen der Stadt Münster

Kontakt für Bürgerinnen und Bürger

Stadt Münster
48127 Münster
02 51/4 92-0
Behördennummer:  115

stadtverwaltung@stadt-muenster.de

Kontakt für Presseanfragen

Amt für Kommunikation