Finanzspritze für Schalldämmung
23.01.1998
(SMS) Bevor der Tiefschlaf beeinträchtigt und die Nerven angekratzt werden, sollten Anwohner belebter Straßen den Straßenverkehrslärm lieber aussperren. Das städtische Tiefbauamt fördert den Einbau schallgedämmter Fenster und Lüfter bei Wohnungen, wo die Grenzwerte außen 70/60 dB bzw. innen 45/35 dB (am Tage/in der Nacht) überschreiten.
Bis zu 300 Mark pro Quadratmeter Zuschuß gibt es für Fenster- und Türflächen und maximal weitere 300 Mark für Lüftungen in Schlafräumen. Gefördert werden sowohl der Neueinbau als auch die Verbesserung von Fenstern und Türen. Voraussetzung: Es handelt sich um Aufenthaltsräume in Wohngebäuden.
Bevor der Förderantrag gestellt wird, lohnt sich eine Anfrage bei der städtischen Bürgerberatung, beim Tiefbauamt oder bei dem beauftragten Ingenieurbüro, um herauszufinden, ob das eigene Haus förderungswürdig ist. Ein Verzeichnis mit den aktualisierten Zahlen zur Lärmbelästigung in Münster ist jetzt neu aufgelegt worden.
Fragen zum Förderprogramm Lärmsanierung beantworten die Bürgerberatung im Stadthaus I (Telefon 4 92-13 13), das städtische Tiefbauamt (4 92-66 39) und das Ingenieurbüro Kettler und Blankenagel (79 66 55). Bei allen drei Stellen gibt es auch eine Broschüre mit den Förderrichtlinien und Antragsformularen.
Bis zu 300 Mark pro Quadratmeter Zuschuß gibt es für Fenster- und Türflächen und maximal weitere 300 Mark für Lüftungen in Schlafräumen. Gefördert werden sowohl der Neueinbau als auch die Verbesserung von Fenstern und Türen. Voraussetzung: Es handelt sich um Aufenthaltsräume in Wohngebäuden.
Bevor der Förderantrag gestellt wird, lohnt sich eine Anfrage bei der städtischen Bürgerberatung, beim Tiefbauamt oder bei dem beauftragten Ingenieurbüro, um herauszufinden, ob das eigene Haus förderungswürdig ist. Ein Verzeichnis mit den aktualisierten Zahlen zur Lärmbelästigung in Münster ist jetzt neu aufgelegt worden.
Fragen zum Förderprogramm Lärmsanierung beantworten die Bürgerberatung im Stadthaus I (Telefon 4 92-13 13), das städtische Tiefbauamt (4 92-66 39) und das Ingenieurbüro Kettler und Blankenagel (79 66 55). Bei allen drei Stellen gibt es auch eine Broschüre mit den Förderrichtlinien und Antragsformularen.