„Die einen sind erbost, die anderen erleichtert“
Für manche Anwohner ist diese neue Haltung unverständlich: "Wir haben schon immer so geparkt, warum soll sich das auf einmal ändern?" Denn die Parkplätze in den engen Straßen des Viertels sind knapp. Dabei sind die Park-Zustände im Kreuzviertel schon seit Jahren ein Stein des Anstoßes: "Wir haben laufend Beschwerden von Fußgängern und Radfahrern bekommen, die sich durch auf Bürgersteigen und Radwegen abgestellte Autos behindert fühlten", berichtet Karlheinz Cuta, Abteilungsleiter im Ordnungsamt. "Rollstuhlfahrer haben des öfteren moniert, daß die Bordsteinabsenkungen in den Gehwegen durch falsch parkende Autos versperrt werden." Das Überqueren der Straße wird so für viele Behinderte oder Eltern mit Kinderwagen zu einem schwierigen Unternehmen.
Auch die Feuerwehr wies das Ordnungsamt immer wieder auf Falschparker hin, die Rettungswege und Bewegungsflächen für die Einsatzfahrzeuge blockierten. In einem Brandfall müßten zuerst die Autos abgeschleppt werden, was die Löscharbeiten unnötig verzögern würde. "Auch an den Fünf-Meter-Abstand zur Fahrbahnmitte an den Straßenecken der Kreuzungen hält sich so gut wie niemand, die Ecken sind fast immer zugeparkt", weiß Arnold Frische aus Erfahrung. "Ein Risikofaktor, denn hier werden selbst die kleineren Notarztwagen im Einsatz behindert."
Bis vor kurzem konnte die Stadtverwaltung diese Beanstandungen nur zur Kenntnis nehmen und kontrollierte das Kreuzviertel aus Personalmangel nur sporadisch. Mit einem Ratsbeschluß vom vergangenen Jahr änderte sich das: Seitdem gibt es fünf neue Stellen für die Verkehrsüberwachung, so daß jetzt insgesamt 31 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Münster auf Kontrollgänge gehen. Während die Anwohnerparkzonen im Geist-, Hansa- und Ostviertel ohnehin seit längerem überprüft werden, macht sich nun die veränderte Situation im Kreuzviertel bemerkbar.
Daß damit eine derartige Flut von Beschwerden ausgelöst würde, daran dachte man beim Ordnungsamt zunächst nicht. "Zumal wir moderat im Kreuzviertel vorgehen und nur grobe Ordnungswidrigkeiten ahnden", erläutert Cuta. Dazu zählen neben Verstößen gegen das absolute Halteverbot das Abstellen von Fahrzeugen auf den schraffierten Sperrflächen und Verkehrsinseln sowie in den Feuerwehrzufahrten und im Fünf-Meter-Bereich der Kreuzungen. "Das Parken auf dem Bürgersteig, was grundsätzlich verboten ist, dulden wir, solange es keine Behinderung für die Fußgänger darstellt", berichtet Verkehrsüberwacher Frische. Und er fügt hinzu: "Ein bißchen mehr gegenseitiges Verständnis wäre hilfreich, denn man braucht in diesem Job schon ein dickes Fell."