Sicherheits- und Tempo-Check gegen Unfallgefahr und Lärm
Anlaß der Untersuchung ist ein Beschluß des Haupt- und Finanzausschusses vom Herbst 1997. Auf seiner Grundlage untersucht die Abteilung Verkehrsplanung vor allem folgende Punkte:
Wie kann die Geschwindigkeit an Einfallstraßen so abgestuft werden, daß ein "Hereinschleppen" von zu hohem Tempo vermieden wird? Ist es sinnvoll, im Stadtgebiet auf kurzen Abschnitten höhere Geschwindigkeiten als 50 km/h auszuweisen? Hier geht es letztlich darum, dem Autoverkehr nachvollziehbare und verläßliche Spielregeln zu bieten.
"Sind Streckenabschnitte zu kurz, auf denen aus Verkehrssicherheitsgründen ein niedrigeres Tempolimit gilt, werden sie von Autofahrern in der Regel nicht respektiert", nennt Stephan Böhme ein Beispiel. "Die entsprechende Beschilderung wirkt dann in der Praxis als 'Geschwindigkeitsfalle'."
Weiter prüft die Verkehrsplanung eine Empfehlung der Bundesanstalt für Straßenwesen. Diese schlägt vor, im Bereich von Bushaltestellen die zulässige Geschwindigkeit auf 50 km/h zu begrenzen. Hinzu kommt die Überlegung, auf "Tempo-50-Straßen" innerhalb geschlossener Wohngebiete an besonders sensiblen Stellen ausnahmsweise Tempo 30 vorzugeben - vorausgesetzt, die Verkehrssicherheit oder der Lärmschutz lassen das ratsam erscheinen.
Unabhängig von der laufenden Untersuchung gibt es einen einstimmigen, von allen Fraktionen getragenen Ratsbeschluß aus dem Jahr 1989. Er enthält den Auftrag, in allen Wohngebieten abseits der Verkehrsstraßen flächendeckend Tempo-30-Zonen einzurichten. Dieser Beschluß wird seit Jahren Zug um Zug umgesetzt. Nach Angaben von Stephan Böhme gibt es in Münster inzwischen 114 Tempo-30-Zonen, bis Ende 1998 wird das Netz von 140 Tempo-30-Zonen komplett sein.