Interessenausgleich in Sachen Naturschutz
Insgesamt sechs Naturschutzgebiete mit einer Fläche von 611 Hektar sind in dem neuen Plan ausgewiesen. Der Landschaftsplan garantiert lediglich einen Grundschutz. Über den sogenannten Vertragsnaturschutz wird darüber hinaus mit den Landwirten über eine verringerte Flächennutzung - Extensivierung - verhandelt.
Im Hinblick auf ihre Attraktivität und ökologische Bedeutung nehmen die beiden größten Gebiete Spitzenplätze im Naturschutz ein: Die ehemaligen Rieselfelder mit 228 Hektar haben es als der bedeutendste binnenländische Rast- und Mauserplatz für Wat- und Entenvögel bereits zu internationalem Ansehen gebracht. Vorbergs Hügel mit 311 Hektar auf dem Ausläufer des Altenberger Kalkrückens bietet bedrohten Pflanzen und Tieren einen Lebensraum mit einmaliger Vielfalt. Landschaftlich reizvoll zieht das Gebiet zu jeder Jahreszeit Erholungssuchende an. Mit der Ausweisung der Ems-Auen als Schutzgebiet reiht sich Münster in das landesweite Programm zur Erhaltung und Entwicklung der Flußauen ein.
Die münsterländische Parklandschaft mit Feldern, Hecken, Bächen und Wäldchen hat ihren ganz eigenen Reiz. Die Charakteristika sollen durch die Einrichtung von zwei Landschaftsschutzgebieten mit einer Gesamtfläche von 2 185 Hektar bewahrt werden. Allein 31 Naturdenkmäler sind in dem Gebiet besonders geschützt, außerdem Brachflächen, Wäldchen, Uferstreifen und Gewässer. Denn sie sind die „Regenerationsinseln“ der verschiedenen Biotope und bieten für viele Pflanzen und Tiere eine Rückzugsmöglichkeit.
Was dem Besucher des Gebietes nördlich von Münster bald als erstes ins Auge fallen dürfte, sind die vorgesehenen Anpflanzungen von Hecken, Baumreihen und Ufergehölzen. Auf einer Länge von mehreren Kilometern sollen sie Wege und Straßen säumen und Gewässer und Auenkanten begrünen. Ein Zweck ist dabei die „Verschönerung“ der Landschaft oder vielmehr ihre Anreicherung mit strukturgebenden Elementen. Mindestens genauso wichtig ist: Die Hecken schaffen Lebensräume und verbinden sie miteinander.
Für die Menschen, die im nördlichen Aatal und am Vorbergs Hügel leben und arbeiten, bringt der neue Landschaftsplan Veränderungen mit sich. Viele Gebiete waren vorher nicht als schutzwürdig ausgewiesen. Mit dem Vertragsnaturschutz will das Amt für Grünflächen und Naturschutz den Betroffenen entgegenkommen und einen Interessenausgleich suchen. Mitarbeiter Jürgen Kluth: „Wir sprechen mit den Betroffenen und versuchen, gemeinsam Perspektiven und Lösungsmöglichkeiten zu finden, die dann vertraglich festgelegt werden.“ Das gilt vor allem für die angestrebte Extensivierung der Flächennutzung. Allerdings ist es bei der Umsetzung des Landschaftplanes nicht immer leicht, wirtschaftliche Interessen und Erfordernisse des Naturschutzes in Einklang zu bringen.