Mietwucher löst Kettenreaktion aus

09.04.1998

Weitere Bußgeldbescheide / Strafverfahren gegen Verwalter

(SMS) Der Fall von Mietwucher, in dem das Wohnungsamt der Stadt Münster kürzlich Geldbußen von insgesamt 138 000 DM verhängt hat, zieht Kreise. Nach zwei weiteren Anzeigen von ehemaligen Mieterinnen des im Südviertel gelegenen Hauses hat das Wohnungsamt neue Bußgeldbescheide von zusammen 41 700 DM verhängt. Darüber hinaus muß sich der Sohn der Eigentümerin in seiner Funktion als Hausverwalter am 16. April vor dem Landgericht Münster verantworten. Auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft wird der Fall von überhöhter Miete, der die Ermittlungen des Amtes 1993 ins Rollen brachte, diesmal als Straftat verhandelt.

Das Bündel an Bußgeldverfahren über 138 000 DM dürfte sich auf jeden Fall für sechs ehemalige Mieterinnen und Mieter auszahlen. Diejenigen Bescheide, mit denen die Rückerstattung von 23 500 DM "Mehrerlös" aus zu hoher Miete gefordert wurde, sind rechtskräftig geworden. Gegen die anderen Bußgeldbescheide wurde Einspruch eingelegt. Diese Verfahren werden an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

Bei der weiteren Aufarbeitung des mittlerweile bundesweit bekannten Falles stieß das Wohnungsamt auf einen im Rheinland lebenden Vater, dessen Tochter in dem Haus ein Zimmer hatte. "Als wir die Wohnung zum ersten Mal sahen, waren wir entsetzt", schilderte er den Zustand des Raumes, für den seinerzeit 20,64 DM pro Quadratmeter verlangt wurden. "Solche Vermieter-Praktiken schädigen das Ansehen der Stadt Münster", ließ der Vater das Amt wissen, als er jetzt ebenfalls Anzeige erstattete. Aufgrund dieser und einer weiteren Anzeige hat das Wohnungsamt Bußgeldbescheide über 41 700 DM gegen die Eigentümerin und ihren Sohn erlassen. Außerdem haben sie 4500 DM zuviel gezahlte Miete zurückzuzahlen.

Zunächst einmal ist man beim Wohnungsamt aber gespannt auf den Ausgang des Verfahrens, das den ganzen Wirbel um das Gründerzeit-Haus auslöste. Damals erließ die Stadt einen Bußgeldbescheid über 10 000 DM gegen den Verwalter. Nach mehreren Verhandlungen erkannte das Amtsgericht Mitte 1997 auf eine Geldbuße von 7500 DM. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Beschwerde ein. Sie bewertet die Sache nicht „nur“ als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat.

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