17.11.2023

Stadt schränkt Silvesterfeuerwerk ein

Verbotszonen an Domplatz, Prinzipalmarkt und Bahnhofsvorplatz

Münster (SMS) Die Stadt Münster erlaubt in der Silvesternacht an Domplatz, Prinzipalmarkt und Bahnhofsvorplatz kein Feuerwerk. Sowohl das Abbrennen und Abschießen als auch das Mitführen von Pyrotechnik ist hier vom 31. Dezember 2023 (Silvester) um 22 Uhr bis zum 1. Januar 2024 (Neujahr) um 4 Uhr verboten. „In der zurückliegenden Silvesternacht ist es in diesen Bereichen zu einem leichtfertigen und unsachgemäßen Umgang mit Pyrotechnik gekommen. In der Folge waren leider auch Verletzungen und Gefährdungen von Personen festzustellen“, begründet Münsters Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer die Entscheidung der Stadt.

Domplatz, Prinzipalmarkt und die Westseite des Bahnhofs ziehen mit zahlreichen gastronomischen Angeboten und zentralen Einrichtungen des ÖPNV viele Menschen an. Die räumliche Enge verschärft sich in der Silvesternacht erfahrungsgemäß durch viele Besucherinnen und Besucher und erhöht somit das Risiko, dass Menschen durch unsachgemäß gezündete Feuerwerkskörper verletzt werden. So bildeten sich beim vergangenen Jahreswechsel 2022/2023 am Bahnhofsvorplatz verschiedene größere Gruppen mit bis zu 100 Menschen und bereits am frühen Abend wurde dort immer wieder in der Menschenmenge Pyrotechnik gezündet. Da die Grundstimmung zunehmend aggressiv wurde, konzentrierte sich der Kommunale Ordnungsdienst dort und konnte so eine Eskalation vermeiden.

Die Stadt weitet das Verbot auch auf die Mitnahme von Feuerwerkskörpern aus, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamts dieses besser kontrollieren können als das Abbrennverbot. Zudem kann sichergestellte Pyrotechnik nicht mehr gezündet werden. Dies erhöht zusätzlich die Sicherheit für alle Menschen vor Ort.

Karte: Die Stadt Münster verbietet in der Silvesternacht an Domplatz, Prinzipalmarkt und Bahnhofsvorplatz Feuerwerk. Karte: Stadt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.

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Feuerwerkverbotszonen

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