Münster (SMS) Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 13. Dezember, eine neue Gebührenverordnung für Bewohnerparkausweise beschlossen. Zukünftig kostet ein Bewohnerparkausweis in Münster 260 Euro pro Jahr. Die neue Jahresgebühr gilt ab dem 1. Februar 2024. Das Amt für Kommunikation hat mit den beteiligten Fachämtern einen umfassenden Fragen-und-Antworten-Katalog (FAQ) erstellt, in dem Fragen rund um die neue Gebührenordnung beantwortet werden: www.stadt-muenster.de/bewohnerparken
Die Berechnungsgrundlage für die neue Gebührenverordnung berücksichtigt die Verwaltungskosten in Höhe von 17 Euro für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises. Anhand der Kosten etwa für Parkscheine (19,20 Euro pro Tag in Gebieten außerhalb der Altstadt) oder einen Dauerstellplatz in einem Parkhaus (1.440 Euro pro Jahr) lässt sich aus Sicht der Verwaltung außerdem der wirtschaftliche Wert der Bewohnerparkflächen abschätzen und die Verhältnismäßigkeit der Gebührenhöhe von 260 Euro im Jahr begründen. Dabei wird berücksichtigt, dass eine Vergleichbarkeit nur eingeschränkt möglich ist, da Bewohnerparkausweise nicht garantieren, jederzeit einen Parkplatz zu finden.
Bewohnerparkausweise, die aktuell noch gültig sind, sind für die Laufzeit der bestehenden Genehmigung nicht von der Erhöhung betroffen. Die neuen Gebühren fallen erst bei einer Verlängerung des Ausweises an. Die Ausweise bleiben bis zum eingetragenen Ablaufdatum gültig und können ab einem Monat vor Ablauf zu den neuen Konditionen verlängert werden.
Wer einen abgelaufenen oder noch gar keinen Bewohnerparkausweis besitzt, hat ab sofort die Möglichkeit, einen Ausweis zu den neuen Konditionen zu beantragen. Die Ausweise sollen - wie bislang - nur an Personen ausgegeben werden, die in einer entsprechenden Parkzone in Münster mit ihrer Hauptwohnung gemeldet sind und dort auch wohnen. Ihnen darf für ihr Auto keine Garage oder Stellplatz zur Verfügung stehen. Ziel dieser Regelung ist es, den knappen Parkraum gerecht zu verteilen.
Alle Informationen zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises, zu den Voraussetzungen und zu den Parkzonen sind auf der Website der Stadt Münster unter www.stadt-muenster.de/bewohnerparkausweis zu finden.