Münster (SMS) Seit Dezember 2021 hat die Stadt Münster 2.057 Solarmodule in Stadtbereichen mit einer sogenannten Erhaltungssatzung genehmigt oder in Aussicht gestellt, diese zuzulassen. Das geht aus einer Zwischenbilanz der Verwaltung hervor. Erhaltungssatzungen dienen vor allem dazu, den Verlust von besonders erhaltenswerter Bausubstanz zu verhindern, auch wenn diese nicht denkmalgeschützt ist. Ende 2021 hatte der Rat die Stadtverwaltung beauftragt, gut gestaltete Solaranlagen auch dort zu genehmigen, wo diese Satzungen gelten. Die Stadt erarbeitete daraufhin Regelungen, wie sich Solaranlagen mit der Gestaltung der betroffenen Bereiche in Einklang bringen lassen.
Zu den elf besonders geschützten Stadtbereichen Münsters zählen neben der Altstadt auch die historischen Ortskerne von Wolbeck und Angelmodde, Teile der stadtnahen Gründerzeitquartiere und mehrere Siedlungen. In keinem Fall musste dort aufgrund der städtischen Regelungen ein Antrag abgelehnt werden. Von 37 in diesen Bereichen genehmigten Solaranlagen sind inzwischen zehn Vorhaben mit 713 Modulen realisiert.
Die bisherigen Verfahren zeigen, dass derzeit sogenannte Fullblack-Module - monokristalline und reflexionsarme Module ohne Gitterstruktur und mit schwarzen Rahmen - am ehesten geeignet sind, um wirtschaftliche und nachhaltige Energiegewinnung mit guter Gestaltung in Einklang zu bringen. Den Solarfirmen kommt eine zentrale Rolle dabei zu, individuell an das jeweilige Gebäude angepasste Lösungen zu planen und zu realisieren.
Bild: Seit Dezember 2021 hat die Stadt Münster rund 2.000 Solarmodule in Stadtbereichen mit einer sogenannten Erhaltungssatzung genehmigt oder in Aussicht gestellt, diese zuzulassen – so wie auf diesem Wohnhaus in Mauritz. Foto: Stadt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.