24.04.2024

Rat der Stadt Münster stellt Weichen für den Ausbau des Stadions an der Hammer Straße

Verwaltung und SC Preußen Münster in enger Abstimmung

Münster (SMS) Seit Anfang des vergangenen Jahres läuft das Vergabeverfahren zur Suche eines Totalübernehmers für den Ausbau und die Modernisierung des städtischen Stadions an der Hammer Straße. Am Mittwoch, 24. April, hat der Rat der Stadt Münster nun die Weichen für das weitere Vorgehen im Vergabeverfahren gestellt. 

Um die Umsetzung des Projektes sicherzustellen, hat der Rat im nicht-öffentlichen Teil seiner Sitzung beschlossen, das Budget von bisher 65 Millionen Euro um rund 23 Millionen Euro zu erhöhen. Diese Aufstockung umfasst Leistungen des Totalübernehmers, nachgelagerte Ausbauleistungen, die der Fußball-Drittligist SC Preußen Münster ausführt, sowie Erschließungsmaßnahmen und Bauherrenkosten. 

Durch die Aufstockung des städtischen Budgets sowie von Preußen Münster bereitgestellte Mittel ist die Wirtschaftlichkeit sowie die Funktionalität des Stadions auch nach den Einsparungen sichergestellt. Die bisherigen Planungen werden nun weiterentwickelt und können nach Abschluss des Vergabeverfahrens veröffentlicht werden.

Gleichzeitig hat der Rat zusätzliche, zwischen der Verwaltung und dem SC Preußen Münster eng abgestimmte Einsparungen in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro beschlossen, die der Budgeterhöhung vorausgegangen waren. Diese sollen nun im weiteren Vergabeverfahren berücksichtigt werden. Bereits in den vergangenen Monaten hatten Stadt und Verein im Verfahren Einsparungen im Millionenbereich ausgemacht.

An den grundlegenden Anforderungen eines zweitligatauglichen Stadions und den Anforderungen des Ausbaus als sogenanntes Plus-Energie-Stadion ändert sich durch diese Einsparungen nichts. Als Plus-Energie-Stadion erzeugt das Stadion deutlich mehr Energie als es verbraucht. Zudem werden weiterhin die Belange der Inklusion umfassend berücksichtigt.

Bei der sogenannten Vorsteuerabzugsberechtigung befindet sich die Stadt Münster weiterhin im Austausch mit dem Finanzamt. Das steuerrechtliche Verfahren dazu ist noch nicht abgeschlossen.