Münster (SMS) Zu einem Empfang im Friedenssaal des Historischen Rathauses hat Oberbürgermeister Markus Lewe Familien aus städtischen Notunterkünften eingeladen. Es kamen 24 Menschen, die dem Oberbürgermeister von ihren Lebensumständen berichteten. Wer in Münster als Familie wohnungslos wird oder zum Beispiel mit seiner Familie – aus einem EU-Staat kommend – eine Arbeitsstelle, aber noch keine eigene Wohnung gefunden hat, wird zunächst mit einem Platz für die Familie in einer städtischen Übergangseinrichtung untergebracht und kann von dort aus die nächsten Schritte in ein selbstbestimmtes Leben planen. Unter den Gästen des Oberbürgermeisters war auch eine Familie, die eine Wohnungsloseneinrichtung wieder verlassen konnte und heute in der eigenen Wohnung ein festes Zuhause gefunden hat.
Das Sozialamt bietet Hilfen, um Wohnungslosigkeit frühzeitig zu verhindern
Für Familien stellt die Stadt derzeit in sieben Übergangseinrichtungen insgesamt 364 Wohnplätze zur Verfügung. Alleinstehende Wohnungslose werden in gesonderten Unterkünften untergebracht.
Schwerpunkt des städtischen Bemühens ist es, Wohnungslosigkeit frühzeitig zu verhindern. Wenn beispielsweise aufgrund von Mietschulden eine Mahnung, eine fristlose Kündigung des Mietvertrags oder eine Räumungsklage droht, finden Betroffene beim Sozialamt Rat und Hilfe. Die Fachleute des Sozialamtes vermitteln zwischen Mietenden und Vermietenden und beraten, ob wohnbezogene Hilfen beantragt werden können. Auf Darlehensbasis können zum Beispiel aktuelle Miet- oder Stromschulden übernommen werden. Um das Hilfsangebot bekannt zu machen, sind Mitarbeitende des Sozialamtes in den Stadtteilen unterwegs und kommen bei Bedarf zu einer Beratung in die Wohnung.
Erreichbar ist das Sozialamt/Wohnraumsicherung unter der Telefonnummer 0251 / 492 55 72 und per E-Mail: wohnraumsicherung@stadt-muenster.de. Die Beratungsstelle befindet sich in der Von-Steuben-Straße 5.
Bild: Familien aus Münsters Notunterkünften waren im Friedenssaal zu Gast bei Oberbürgermeister Markus Lewe. Foto: Stadt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.