06.12.2024

Stadt schränkt Silvesterfeuerwerk in der Altstadt ein

Verbotszone am Domplatz und Prinzipalmarkt

Münster (SMS) Um die Besucherinnen und Besucher zu schützen, erlaubt die Stadt Münster in der Silvesternacht auf dem Domplatz und Prinzipalmarkt auch in diesem Jahr kein Feuerwerk. Sowohl das Abbrennen und Abschießen als auch das Mitführen von Pyrotechnik ist hier vom 31. Dezember 2024 um 22 Uhr bis zum 1. Januar 2025 um 4 Uhr verboten. 

„Durch den leichtfertigen Umgang mit Böllern und Silvesterraketen ist es hier in der Vergangenheit zu Verletzungen und Gefährdungen von Personen gekommen“, begründet Münsters Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer die Entscheidung der Stadt. Das Verbot zielt auf die Stunden vor und nach Mitternacht, wenn erfahrungsgemäß besonders viele Menschen auf den Domplatz und den Prinzipalmarkt ziehen. Die räumliche Enge erhöht das Risiko, dass Sicherheitsabstände nicht eingehalten und Menschen durch unsachgemäß gezündete Feuerwerkskörper verletzt werden. 

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Münster wird das Verbot in der Silvesternacht kontrollieren. Um die Sicherheit zu erhöhen, dürfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOD mitgebrachte Pyrotechnik sicherstellen, bevor es durch das Anzünden zu gefährlichen Situationen kommt. 

Auf der Westseite des Hauptbahnhofs wird es in der kommenden Silvesternacht – anders als in der vergangenen – keine Verbotszone geben. Grundlage dafür sind die beim letzten Jahreswechsel gesammelten Einsatzerfahrungen. „Unser Kommunaler Ordnungsdienst wird dort dennoch verstärkt Präsenz zeigen“, sagt Heuer. Zur Gefahrenabwehr können die KOD-Streifen auch dort eingreifen, wo keine Pyrotechnik-Verbotszone besteht.

Karte Feuerwerksverbotszone: Die Stadt Münster verbietet in der Silvesternacht am Domplatz und Prinzipalmarkt das Abbrennen, Abschießen und Mitführen von Pyrotechnik. Karte: Stadt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.

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Karte Feuerwerksverbotszone

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