Münster (SMS) Der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses (HFA), den Rathausfestsaal nicht an die Rhenania für einen Festkommers zu vermieten, ist von Oberbürgermeister Markus Lewe beanstandet worden. Wie aus einem Schreiben des Oberbürgermeisters an die Mitglieder des Ausschusses hervorgeht, musste er die Entscheidung beanstanden, da sie gegen das im Grundgesetz (Artikel 3) garantierte Grundrecht der Gleichbehandlung verstößt. Die Stadt verletzt dieses Grundrecht, wenn sie "Menschen oder Gruppen mit dem gleichen Anliegen bei gleichen Rahmenbedingungen ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandelt", heißt es in dem Schreiben.
Der jetzige HFA-Beschluss bedeutet eine Ungleichbehandlung der Rhenania gegenüber einer vergleichbaren Verbindung. Dieser hat der HFA bereits im Jahr 2008 den Festsaal für zwei Termine in den Jahren 2015 und 2016 überlassen. Im Übrigen wurde der Festsaal auch schon an die Rhenania auf Beschluss des Ausschusses aus dem Jahr 1998 für ein Stiftungsfest vermietet.
Das weitere Verfahren legt die NRW-Gemeindeordnung (Paragraf 54) fest: Der Oberbürgermeister hat den beanstandeten Beschluss dem HFA erneut zur Entscheidung (am 29. Oktober) vorzulegen. Bleibt der Ausschuss bei seinem Beschluss, hat der Rat zu entscheiden. Schließt sich der Rat dann dem Beschluss des HFA an, ist eine Entscheidung der Bezirksregierung einzuholen.