Wärmeschutz ist auch bei Kellerdecken ein Muß. "Die Dämmung sollte ähnlich gut wie bei Außenwänden sein", betont der Spezialist von der Verbraucher-Zentrale. "Wer daraus jetzt die Folgen zieht, kann schon im nächsten Winter sparen." Gemeinsam mit der Klima-Koordinierungsstelle des Umweltamtes hat er dazu einige Ratschläge zusammengestellt.
Falls ohnehin ein neuer Bodenbelag benötigt wird, bietet sich eine Dämmung "von oben" an. Dazu können Trockenestrich-Verbundplatten auf den vorhandenen Fußboden gelegt werden. Es empfiehlt sich, vorher gut zu rechnen: Reichen die Türhöhen? Paßt der Übergang zur Treppe noch? Außerdem verringert der Bodenaufbau die gesamte Raumhöhe. Nach den Werten der Wärmeschutzverordnung reicht in der Regel eine vier Zentimeter starke Dämmschicht. Wenn möglich, sollte sie aber dicker sein.
Sind die Kellerräume hoch genug, können Dämmstoff- oder Verbundplatten von unten an die Decke gedübelt oder geklebt werden. Sie sollten sechs bis zwölf Zentimeter stark sein. Damit die Optik stimmt und der Dämmstoff geschützt wird, ist oft eine Verkleidung erforderlich.
Beheizte Kellerräume sollten von unbeheizten Räumen an der kalten Außenseite der Trennwand gedämmt werden. Das erspart zusätzliche Dampfsperren. Bei Altbauten, deren Keller beheizt werden sollen, ist vielfach eine sogenannte Perimeterdämmung an der Außenwand sinnvoll. Um diese anzubringen, muß das Haus allerdings rundum bis zum Fundament freigeschaufelt werden.
Mehr zum Wärmeschutz "nach unten" ist in der Sprechstunde von Michael Paschko im Umweltbüro (Stadthaus I) zu erfahren. Er weiß auch, welche Möglichkeiten das städtische Förderprogramm Altbausanierung und das Energiesparprogramm des Landes bieten. Der Energieberater ist im Umweltbüro erreichbar montags 9.30 bis 12.30 Uhr und 13 bis 16 Uhr (Telefon 4 92-31 31)