Die Bescheide aus dem Wohnungsamt sind die Konsequenz einer gesetzlichen Neuregelung. Bekanntlich wurde die ehemalige Fehlbelegungsabgabe zur Ausgleichszahlung. Nach Überprüfung der 12 000 öffentlich geförderten Wohnungen stehen die Auswirkungen fest: Das Land verzichtet in Münster auf jährlich 1,5 Mio Mark; aus zuletzt 3,5 Mio Fehlbelegungsabgabe wurden 2 Mio Mark Ausgleichszahlungen.
Die Reform der Fehlbelegungsabgabe war nach Einschätzung von Gabriele Regenitter "längst überfällig". Die neue Ausgleichszahlung werde den Einkommensverhältnissen der Haushalte besser gerecht. "Das liegt auf der Linie, die die Stadt im Rahmen ihrer Zuständigkeit schon 1999 vorgegeben hat, als sie die Fehlbelegungsabgabe in Münster gesenkt und für mehrere Wohngebiete ganz gestrichen hat", sagte die Leiterin des Wohnungsamtes.
Die gesetzliche Neuregelung billigt Mietern grundsätzlich ein höheres Einkommen zu, ehe eine Abgabe wegen "Fehlbelegung" der Sozialwohnung fällig wird, erläutert Fachstellenleiter Ralf Bragard. Zusätzlich wurden Freibeträge eingeführt. Diese berücksichtigen finanzielle Belastungen von Familien etwa durch die Ausbildung von Kindern oder durch die Pflege Angehöriger.
Ralf Bragard: "Am günstigsten sind die Folgen für Mieter der 4800 Wohnungen, deren öffentliche Förderung zwischen 1963 und 1973 bewilligt wurde." Hier habe sich die Zahl der Abgabepflichtigen auf 700 halbiert. Bei den früher und den später bewilligten Sozialwohnungen entfalle die Ausgleichszahlung für 200 Haushalte, weitere 600 Haushalte würden pauschal um eine Mark pro Quadratmeter entlastet.
Wer Fragen zur Ausgleichsabgabe hat, kann sich im Amt für Wohnungswesen an Gisela Ott (Telefon 4 92-64 71) oder Johannes Niemann (Telefon 4 92-64 76) wenden.