Prof. Siegfried Willutzki, Präsident des Deutschen Familiengerichtstages, referierte zur "Kooperation von Justiz und Trägern der Jugendhilfe". Er stellte heraus, daß durch die Reform des Kindschaftsrechts die Beratung Vorrang vor der juristischen Entscheidung bekommen habe, was sich entscheidend auf die Zusammenarbeit zwischen Familiengerichten, Anwälten, Jugendamt, Beratungsstellen und Verfahrenspflegern auswirke. In der Diskussionsrunde wurden erste Ansätze zur Ausräumung noch bestehender Hindernisse in der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Justiz in Münster formuliert.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt behandelte die konzeptionelle und praktische Gestaltung des "Begleiteten Umgangs". Diplom-Psychologe Stefan Mayer, Familientherapeut und Mediator, berichtete über seine Erfahrungen als Mitarbeiter des Familien-Notrufs München, dem zwei Berater und ein Umgangsbegleiter angehören. Besonderen Wert legte Mayer in seinem Vortrag auf die angemessene Gestaltung des "Begleiteten Umgangs" im Sinne der Kinder und Eltern. Die zu diesem Thema gebildete Arbeitsgruppe beschloß, nach dem "Münchener Modell" ein Konzept für Münster zu entwickeln.