18.06.1999

... und alle wollen nur sein Bestes

Amt für soziale Dienste berät rund ums Kindschaftsrecht / Neues Faltblatt informiert über Angebote

(SMS) Geht es um den Nachwuchs, können sich Vater, Mutter und Verwandte schnell auf eine Formel einigen - sie wollen nur das Beste fürs Kind. Doch was das Beste ist, darüber gibt es oft unterschiedliche Vorstellungen. Das kann zum Problem werden, erst recht, wenn Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Trennung und Scheidung die Beziehungen belasten. Beim städtischen Amt für soziale Dienste gibt es Fachleute für Familienfragen, die in solchen Situationen unbürokratisch und kompetent Hilfe anbieten.

"Wir haben dabei vor allem eines im Blick: das Wohl des Kindes, das in solchen Situationen oft schlecht seine Wünsche, Ängste und Sorgen äußern oder gar vertreten kann", erklärt Amtsleiter Karl Materla. Nicht für, sondern mit den Beteiligten gehen die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter auf die ganz individuelle Lösungssuche.

Dabei bietet das neue Kindschaftsrecht seit dem Sommer 1998 neue Möglichkeiten: So behalten beispielsweise Eltern bei einer Scheidung in der Regel die gemeinsame elterliche Sorge. Das Kind hat auch nach einer Trennung das ausdrückliche Recht zum Umgang mit beiden Elternteilen und anderen für das Kind wichtigen Menschen.

Die Rechte und Pflichten für alle Beteiligten verträglich in die Praxis umzusetzen, ist auch eine Aufgabe des Amtes für soziale Dienste und das nicht nur bei Trennung und Scheidung. Auch Eltern, die nicht verheiratet sind, können sich beispielsweise über die neuen gesetzlichen Regelungen zum gemeinsamen Sorgerecht informieren.

Wer mehr über das Beratungsangebot erfahren möchte, kann sich in einem neuen Faltblatt informieren, das gemeinsam mit dem Presse- und Informationsamt erarbeitet wurde. Es liegt kostenlos in der Bürgerberatung, Heinrich-Brüning-Straße 9, und im Amt für soziale Dienste, Ludgeriplatz 12, aus.