"Wir haben dabei vor allem eines im Blick: das Wohl des Kindes, das in solchen Situationen oft schlecht seine Wünsche, Ängste und Sorgen äußern oder gar vertreten kann", erklärt Amtsleiter Karl Materla. Nicht für, sondern mit den Beteiligten gehen die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter auf die ganz individuelle Lösungssuche.
Dabei bietet das neue Kindschaftsrecht seit dem Sommer 1998 neue Möglichkeiten: So behalten beispielsweise Eltern bei einer Scheidung in der Regel die gemeinsame elterliche Sorge. Das Kind hat auch nach einer Trennung das ausdrückliche Recht zum Umgang mit beiden Elternteilen und anderen für das Kind wichtigen Menschen.
Die Rechte und Pflichten für alle Beteiligten verträglich in die Praxis umzusetzen, ist auch eine Aufgabe des Amtes für soziale Dienste und das nicht nur bei Trennung und Scheidung. Auch Eltern, die nicht verheiratet sind, können sich beispielsweise über die neuen gesetzlichen Regelungen zum gemeinsamen Sorgerecht informieren.
Wer mehr über das Beratungsangebot erfahren möchte, kann sich in einem neuen Faltblatt informieren, das gemeinsam mit dem Presse- und Informationsamt erarbeitet wurde. Es liegt kostenlos in der Bürgerberatung, Heinrich-Brüning-Straße 9, und im Amt für soziale Dienste, Ludgeriplatz 12, aus.