Der Landtag hatte kürzlich beschlossen, dass die Fehlbelegungsabgabe rückwirkend zum Beginn des Jahres entfällt. Die Ausgleichszahlung hatten Mieter von öffentlich geförderten Sozialwohnungen ab einer bestimmten Einkommenshöhe zu leisten. Die Einnahmen aus der Abgabe stellte das Land insbesondere für sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Nach Angaben von Wohnungsamtsleiterin Gabriele Regenitter betrug das Aufkommen aus der Abgabe in Münster im vergangenen Jahr 516 000 Euro.