Zwar gilt nach dieser Verordnung im Prinzip weiterhin die Pflicht zur Haltung der Tiere in Ställen oder in Volieren, die gegen Einträge von außen gesichert sind. Zugleich sind aber weit reichende Ausnahmen möglich. Lediglich für zwei Hobbyhalter mit jeweils rund 20 bis 25 gemeldeten Hühnern im Bereich des Europareservates Rieselfelder ist eine Ausnahmeregelung zur Freilandhaltung nicht möglich.
In Münster sind derzeit 290 Geflügelhalter mit insgesamt 240 000 Tieren beim städtischen Veterinäramt gemeldet. Etwa drei Viertel der Tiere sind Hühner, außerdem werden in größerem Umfang Puten sowie Enten und Gänse gehalten. Der Großteil des Geflügels lebte bereits in geschlossenen Ställen, als von Geflügelpest noch keine Rede war.
Alle beim Veterinäramt registrierten Geflügelhalter bekommen per Post den Wortlaut der Verfügung und den Vordruck zur Anzeige der Freilandhaltung. Beides hat das Presseamt auch im Stadtnetz zum Abruf bereitgestellt: www.muenster.de/stadt.