Dazu gehört, dass in öffentlichen Grünanlagen nicht auf dem Boden gegrillt werden darf. Es muss ein Standgrill aufgebaut werden. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass Rauch oder Lärm die Nachbarn nicht belästigt. Selbstverständlich muss der Grillplatz sauber hinterlassen werden: Abfälle und auch die Asche müssen wieder mitgenommen werden. Wer sich an die Regeln nicht hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und hat mit Bußgeldern zu rechnen.
Sollten trotzdem Beschwerden nötig sein, so ist der Service- und Ordnungsdienst des städtischen Ordnungsamtes täglich bis 22 Uhr unter der Rufnummer 4 92-32 99 zu erreichen. Zusätzlich sind von freitags bis samstags und samstags bis sonntags Streifen des Service- und Ordnungsdienstes jeweils bis 4 Uhr nachts unterwegs.
Bildzeile:
Laue Sommerabende mit Freunden im öffentlichen Park verbringen: Dagegen hat die Stadt grundsätzlich nichts einzuwenden, wenn bestimmte Regeln beachtet werden. Foto: Presseamt Stadt Münster. Veröffentlichung honorarfrei.