Stufen, Schwellen und andere Barrieren erschweren alten und behinderten Menschen den Zugang zu vielen Gebäuden. In den Wohnungen sind häufig die Türen zu schmal oder es fehlen Bewegungsflächen in Küche, Bad und Flur. Wer solche und andere Behinderungen beseitigen will, kann pro Wohnung Baudarlehen von bis zu 15 000 Euro erhalten. Für den Einbau von Aufzügen und andere Erschließungssystemen und die barrierefreie Umgestaltung privater Außenanlagen kann sich die Förderpauschale erhöhen.
"Das Programm ist eine angemessene Reaktion auf die demographische Entwicklung mit der wachsenden Zahl älterer Menschen", so Gabriele Regenitter, Leiterin des Amtes für Wohnungswesen. Besonders interessant: Haus- und Wohnungseigentümer müssen keine Einkommensgrenzen einhalten; für Vermieter lösen die Landesmittel keine Sozialbindung wie etwa die Vermietung an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein aus.
Wichtig ist allein, dass die besonderen Anforderungen an die Barrierefreiheit eingehalten werden, die es ermöglichen, möglichst lange in der Wohnung zu leben. Weitere Hinweise enthält ein Infoblatt, das im Wohnungsamt erhältlich ist. Telefonisch ist das Amt unter Nummer 4 92-64 02 erreichbar.
Anlage:
Infoblatt Förderprogramm (pdf)