Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

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05.02.1998

Viel Arbeit für die städtischen Juristen

Bilanz des Rechtsamtes: Stadt gewinnt in 73 Prozent aller Fälle

(SMS) Immer mehr Streitfälle werden gerichtlich geklärt. Auch die Stadt ist davon betroffen: Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Fälle, in denen die Stadt verklagt wurde oder selbst geklagt hat, um 10 Prozent auf 1 866. Im Großteil der Fälle, 73 Prozent, hatte sie das Recht auf ihrer Seite. Nur in knapp 5 Prozent der Fälle entschied das jeweilige Gericht gegen die Stadt oder wies eine städtische Klage ab.

„Gemessen an den vielen tausend Entscheidungen, die die Verwaltung bei ihrer täglichen Arbeit fällt, ist die Akzeptanz des Verwaltungshandelns damit insgesamt sehr hoch“, so Rechtsamtsleiter Axel Niemeyer. 55 der 648 Verfahren, die 1997 entschieden wurden, endeten außerdem mit einem Vergleich. 86 Fälle erledigten sich auf andere Weise, zum Beispiel durch Rücknahme der Klage.

Fast jede vierte Klage betrifft mittlerweile das Sozialamt. Fast immer geht es darum, daß Leistungen zum Lebensunterhalt eingeschränkt oder versagt werden mußten. Hier wurde allerdings das Rechtsamt auch selbst initiativ und klagte zum Beispiel, wenn die Verwandten die Unterhaltsforderungen für Personen, die von der Stadt Sozialhilfe beziehen, nicht begleichen wollten.

Überhaupt ging das Rechtsamt bei einer steigenden Zahl von Fällen in die Offensive: 432mal wurde geklagt, zum Beispiel auch bei Mietrückständen für städtische Wohnungen, bei Schadenersatzforderungen für zerstörte Einrichtungsgegenstände in Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden oder wenn Gewerbebetriebe die Gebühren für die Müllabfuhr nicht berappen wollten. „Da letztlich alle Bürgerinnen und Bürger über höhere Steuern und Gebühren für solche Einnahmeausfälle aufkommen müßten, sehen wir uns in diesen Fällen gezwungen, die Außenstände einzuklagen“, meint Niemeyer.

Weitere kommunale Abgaben, Bauordnungsrecht, Ausländerfragen und allgemeine Ordnungsangelegenheiten sind demgegenüber Bereiche, in denen die Stadt vor den Kadi bemüht wurde. In 1417 der anhängigen oder bereits erledigten Verfahren tritt bzw. trat die Stadt als Beklagte auf. Die Klagebereitschaft der Bürgerinnen und Bürger nimmt weiter zu.

Die Dauer der Gerichtsverfahren ist sehr unterschiedlich, je nachdem, vor welchem Gericht die Auseinandersetzungen ausgetragen werden. Amtsgerichtsprozesse sind relativ schnell erledigt, etwa wenn es um Forderungen bis zu 10 000 Mark geht. Geht der Streitfall jedoch vor ein Verwaltungsgericht, dauert ein Verfahren derzeit in der ersten Instanz schon bis zu drei Jahre - die Gerichte sind schlicht überlastet. Daher erklärt sich, warum die Verwaltung noch einen Prozeßstau von 1137 Fällen aus früheren Jahren vor sich her schiebt.

 

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