Stadt und Stadtwerke teilen sich die Baukosten. An den städtischen Kosten in Höhe von etwa 10 000 Mark beteiligen sich die Bürger laut Kommunalabgabengesetz zu 60 Prozent. Abgerechnet wird später nach den tatsächlich entstandenen Kosten. Welche Anliegerbeiträge auf jedes der Grundstücke beiderseits der Hornstraße entfallen, können Eigentümer oder Erbbauberechtigte beim Amt für kommunale Abgaben (Tel. 4 92-22 57) erfragen. Angaben zur technischen Abwicklung macht das städtische Tiefbauamt (Tel. 4 92-66 81).