Münster (SMS) Mehr als 500 neue Infektionsfälle sind in der Stadt Münster zu Donnerstag, 13. Januar, registriert worden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen:
Die Infektionszahlen sind sprunghaft angestiegen – wie lässt sich das erklären?
Bereits in den vergangenen Wochen hat sich durch teils hohe dreistellige Zuwächse im Tagesverlauf abgezeichnet, dass auch in der Stadt Münster die hochansteckende Virusvariante „Omikron“ rasch das Geschehen dominieren wird. Dabei erfolgen die Ansteckungen im gesamten Stadtgebiet und in allen Altersstufen. Einzelne Hotspots wie Großveranstaltungen mit hohen Infektionszahlen gibt es zwar nicht, allerdings werden zahlreiche Ansteckungsserien mit niedriger Fallanzahl registriert – so beispielsweise in Firmen, Reisegruppen, Senioreneinrichtungen oder Familien.
Wie ist der Krankheitsverlauf der Betroffenen?
Aufgrund der massiven Zuwächse kann der tatsächliche Krankheitsverlauf aller Betroffenen aktuell nicht bestimmt werden. Ein großer Anteil der infizierten Personen ist vollständig geimpft, geboostert oder bereits genesen. Die Zahl der in Münster stationär behandelten Infizierten sinkt hingegen. „Wir gehen derzeit davon aus, dass die Krankheitsverläufe im Infektionsfall nicht zuletzt aufgrund der hohen Impfquote in Münster deutlich milder ausfallen als noch vor einem Jahr“, sagt Dr. Norbert Schulze Kalthoff, Leiter des Gesundheitsamtes, „hierbei handelt es sich jedoch um eine Momentaufnahme.“
Aktuell gelten mehr als 2700 Münsteranerinnen und Münsteraner als infiziert – wie läuft da die Kontaktnachverfolgung?
Pro Infektionsfall sind stets auch mehrere Personen zu kontaktieren, häufig liegen die Kontaktdaten nicht vor und müssen in umfangreicher Recherche ermittelt werden. Ist dies erfolgt, sind die möglicherweise Betroffenen nicht sofort zu erreichen und machen mehrmalige Kontaktversuche erforderlich. Das breit aufgestellte „Team Corona“ des Gesundheitsamtes Münster mit über 100 Mitarbeitenden konnte aufgrund der immensen Zahl an Kontakten aller Infizierten zuletzt nur noch chronologisch nachverfolgen. Schon am 23. Dezember wurde der Bezirksregierung gemeldet, dass die Nachverfolgung nicht mehr vollständig möglich ist. Diese fünfte Infektionswelle aber sorgt nun für zusätzliche Anstrengungen, die weit über der Belastungsgrenze liegen und die auch von den 60 Neuanstellungen seit September 2021 und fortgesetzten Optimierungen in der Organisations- und Ablaufstruktur nicht aufgefangen werden können.
Was sind nun die Konsequenzen?
Um einen geordneten Betrieb aufrecht erhalten zu können und die Belastung der Nachverfolgungs-Scouts nicht weiter zu forcieren, erfolgt nun ein Schnitt. Die Nachverfolgung bislang betroffener Infizierter und etwaiger Kontakte dieser Personen wird nun für die zurückliegenden Fälle beendet. Da sich Betroffene entsprechend des Bund-Länder-Beschlusses und NRW-Erlasses nach bereits sieben Tagen aus der Quarantäne freitesten können, ist ein Schnitt zwingend erforderlich. Denn: „Die chronologische Bearbeitung der Neubefunde ist hier nicht mehr zielführend, weil wir nicht näher als drei oder vier Tage an das eigentliche Verarbeitungsdatum herankommen und sich somit manche Betroffene schon eher entisolieren können als wir eine Chance haben, den Kontakt zu ihnen aufzunehmen“, so Schulze Kalthoff. Unter Einrechnung der Laborzeiten liegt der Erstkontakt in der überwiegenden Anzahl der Fälle schon nach dem 7. Tag nach Abstrichdatum des Tests. Das ist bei milden Verläufen im Regelfall schon ein Zeitpunkt nach Ende der Isolationsfrist.
Gilt dieser Neuanfang in der Nachverfolgung für alle Betroffenen?
Nein, nicht grundsätzlich. Die Kontaktpersonennachverfolgung wird in Kitas, Schulen, Alten- und Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und ähnlichen Einrichtungen zur Unterstützung der jeweiligen Einrichtungsleitung uneingeschränkt fortgeführt. Die Kritische Infrastruktur soll unbedingt aufrechterhalten werden.
Wie wirkt sich das neue Verfahren aus?
„Ab heute machen wir einen Cut in der Bearbeitung und werden alle Infektionsfälle ab heute priorisieren, dabei die neuen, von der Bundesregierung vorgegebenen Isolationsfristen anwenden“, sagt Schulze Kalthoff. Hierdurch wird ein zeitnaher Erstkontakt zu Infizierten wieder möglich. Auch für enge Kontaktpersonen ergeben sich Änderungen: Geboosterte oder „frisch“ doppelt Geimpfte (weniger als drei Monate zurück), geimpfte Genesene oder „frisch“ Genesene (weniger als drei Monate zurück) müssen nicht mehr in Quarantäne. Allgemein kann eine Isolation von Infizierten und Quarantäne von Kontaktpersonen nach sieben Tagen mit PCR- oder Schnelltest beendet werden. Ohne vorherige Testung ist eine Entlassung aus Isolation oder Quarantäne erst nach zehn Tagen möglich.
Welche Sonderregelung gibt es für betroffene Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern?
Infizierte müssen vor einer Entlassung aus der Isolation nach sieben Tagen mindestens 48 Stunden symptomfrei sein, außerdem ist ein PCR-Test verpflichtend vorzunehmen. Kontaktpersonen können nach sieben Tagen mit PCR- oder Schnelltest von der Quarantäne befreit werden.
Wie ist die Situation bei betroffenen Kindern und Jugendlichen?
Infizierte Kinder und Jugendliche können nach sieben Tagen mit einem PCR- oder Schnelltest aus der Isolation entlassen werden. Kontakte von Infizierten verlassen die Quarantäne nach fünf Tagen mit einem negativen PCR- oder Schnelltest.
Warum erfolgt ein solcher Schritt zu diesem Zeitpunkt?
Die Stadt Münster bereitet sich auf einen weiteren exponentiellen Anstieg der Infektionszahlen vor, wie er sich bereits seit Wochen angekündigt hat. Die aktuelle Lage lässt keine andere Verfahrensweise zu.
Gibt es Möglichkeiten zur Unterstützung oder weitere Schutzvorkehrungen der Bevölkerung?
„Das Infektionsgeschehen ist extrem und bereitet uns natürlich Sorgen. Schutz ist aber möglich durch das Impfen bzw. Boostern, durch die Vermeidung enger Kontakte zu anderen Personen und durch das Tragen einer Maske. Unternehmen, Geschäfte und Einrichtungen sollten eine Verschärfung ihrer Kontaktregeln prüfen“, sagt Wolfgang Heuer, Leiter des Krisenstabs. „Positiv ist, dass die extreme Zunahme der Infektionen bislang weitgehend entkoppelt ist von der Notwendigkeit der Versorgung von Covid-Patienten im Krankenhaus.“
Was müssen infizierte Personen und deren Kontakte nun wissen?
Wer ein positives Testergebnis bekommen hat, für den gilt die sofortige Pflicht zur Isolation. Damit die Kontaktaufnahme zu positiv getesteten Personen zügig erfolgen kann, bittet das Gesundheitsamt darum, bei PCR-Testungen unbedingt die mobile Rufnummer sowie, falls vorhanden, eine E-Mail-Adresse anzugeben. Infizierte sollen ihre engen Kontakte der letzten zwei Tage vor Symptombeginn oder Testabstrich eigenständig darüber informieren, sich in zehntägige Quarantäne zu begeben. Bei Auftreten von Symptomen sollen sich Kontaktpersonen unmittelbar einem PCR-Test unterziehen.
Und wie werden Personen dann aus der Isolation oder Quarantäne offiziell entlassen?
Dafür laden die Betroffenen nach der entsprechenden Dauer (s.o.) das negative Test-Ergebnis im Webportal der Stadt Münster (www.muenster.de/corona) hoch. Wichtig: Sie sollten die Einreichungsbestätigung am Ende des Web-Formulars unbedingt herunterladen. Hier werden die Betroffenen über die Beendigung der Isolation informiert.
Wo kann ein Schnell- oder PCR-Test zum Beenden von Isolation/Quarantänee erfolgen?
Für den Schnelltest kann ein Termin bei einer ärztlichen Praxis oder Teststelle vereinbart werden. Wichtig ist, dass das Testergebnis den Namen, das Geburtsdatum sowie das Testergebnis enthalten muss. Ein Screenshot aus der Corona-Warn-App ist nicht ausreichend. Alle Teststellen hat die Stadt Münster unter www.muenster.de/corona veröffentlicht. Wer nicht spätestens am zweiten Tag nach Eingang des Testergebnisses vom Gesundheitsamt kontaktiert werden kann, erhält am Ende des individuellen Isolationszeitraums (zehn Tage) automatisch eine Schlussbescheinigung.
Die weiteren Kennzahlen zum 13. Januar 2022:
Registrierte Neuinfektionen: 530
Aktuell infizierte Münsteranerinnen und Münsteraner: 2.734
Gesamtzahl aller labordiagnostisch bestätigten Fälle: 17.988
Gesamtzahl aller genesenen Patienten: 15.112
An/mit Corona gestorbene Personen: 142
Erstgemeldete Inzidenz laut RKI: 465,2
Covid-Patientinnen und -Patienten in münsterschen Krankenhäusern: 29, davon auf Intensivstation: 7, davon beatmet: 5