Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

Pressemitteilungen

09.01.1998

67 Millionen Mark Förderung für sozialen Wohnungsbau

Stadt konnte 1997 Mittel für 472 Mietwohnungen und 144 Familienheime bewilligen

(SMS) Der soziale Wohnungsbau bewegte sich im vergangenen Jahr in Münster auf unverändert hohem Niveau. Insgesamt konnte das städtische Amt für Wohnungswesen 67 Mio DM Fördermittel für den Bau von 472 Mietwohnungen und 144 Familienheimen bewilligen. Die Stadt Münster hat das vom Land zunächst zugewiesene Kontingent von 388 Mietwohnungen im Geschoßwohnungsbau nicht nur ausgeschöpft. Sie konnte wie in den Vorjahren aus den „Fördertöpfen“ sogar noch zusätzliche Mittel gewinnen und so unter dem Strich 472 Mietwohnungen (379 im ersten und 93 im zweiten Förderweg) bewilligen. Schwerpunkt der Förderung im Geschoßwohnungsbau war mit 225 Wohnungen erstmals das neue Baugebiet Gievenbeck-Südwest, erläutert Wohnungsamtsleiter Herbert Loffeld. Dort werden auch vier Mietreihenhäuser für kinderreiche Familien entstehen. Im Gebiet „Meerwiese“ am Hohen Heckenweg werden auf dem ehemaligen Kasernengelände 132 öffentlich geförderte Mietwohnungen errichtet. Weitere 31 Wohnungen mit besonderem Anspruch auf „gesundes Wohnen“ werden in Nachbarschaft zum geplanten Gesundheitshaus an der Grevener Straße/Gasselstiege gebaut. Nach den umgebauten Kasernen am Hohen Heckenweg sollen 44 Mietwohnungen durch Um- und Ausbau der ehemaligen Lincoln-Kaserne an der Dreizehnerstraße geschaffen werden. In den Mietwohnungsbau fließen insgesamt 50 Mio DM Fördermittel. Hinzu kommen 17 Mio DM für die Rekordzahl von 144 Familienheimen. Möglich wurde diese hohe Zahl insbesondere auch durch die Bereitstellung von Baugrundstücken durch die städtische Liegenschaftsverwaltung. Im Mietwohnungsbau haben die unterschiedlichen Förderwege nicht zuletzt für die künftigen Mieter Auswirkungen. Bei Wohnungen aus dem ersten Förderweg beträgt die Mietobergrenze 8,85 DM pro Quadratmeter, im zweiten Förderweg liegt sie um 3 DM höher. Dafür können die gesetzlichen Einkommensgrenzen beim Bezug einer Wohnung aus dem zweiten Förderweg um 40 Prozent überschritten werden. Beispielsweise darf das Brutteinkommen eines Vier-Personen-Haushalts im ersten Förderweg 72 000 nicht übersteigen; beim Bezug einer Wohnung aus dem zweiten Förderweg darf das jährliche Einkommen fast 100 000 DM betragen. Wer eine Sozialwohnung sucht, kann sich an das Amt für Wohnungswesen, Servatiiplatz 9 (Iduna-Hochhaus) wenden und in die Bewerberliste eintragen lassen.
 

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Kontakt

Birgit Jaskowiak
Tel. 02 51/4 92-66 09