Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

Pressemitteilungen

13.01.1998

Kanalerneuerung in der Hamburger Straße

Anlieger zwischen Soester und Papenburger Straße werden an den Kosten für neue Fahrbahndecke beteiligt

(SMS) Das städtische Tiefbauamt beginnt in Kürze mit der Erneuerung des Mischwasserkanals in der Hamburger Straße. Zwischen Soester Straße und den Hausnummern 30 und 31 werden die alte, marode Leitung ersetzt sowie die Hausanschlußleitungen überprüft und bei Bedarf repariert. Sechs Monate braucht das städtische Tiefbauamt für die Bauarbeiten. Das Aufnehmen der Kanäle und Hausanschlüsse hat zur Folge, daß die ehemals gepflasterte Fahrbahndecke nicht mehr in ihrer ursprünglichen Gewölbeform zu erhalten ist. Bislang war das Großpflaster direkt in den Sand verlegt. In Zukunft braucht die Fahrbahn eine 37 Zentimeter starke Tragschicht aus Schotter - für mehr Stabilität. Um Kosten zu sparen, wird abschließend das Pflaster durch eine Asphaltdecke ersetzt. Auf dem Abschnitt zwischen den Hausnummern 30/31 und der Papenburger Straße hat das Tiefbauamt bereits Anfang der achtziger Jahre den Mischwasserkanal erneuern lassen. Anschließend wurde die Straßendecke jedoch nur provisorisch wieder verschlossen. Daher wird auch auf diesem Teilstück der Hamburger Straße jetzt im gleichen Zuge eine Schotterschicht eingebaut. Bei den Gehwegen, die eine 15 Zentimeter starke Tragschicht erhalten, sollen möglichst die alten Platten und Mosaiksteine wiederverwendet werden. Sieben neue Straßenleuchten bekommt die Hamburger Straße als Ersatz für alte, deren Masten besonders im Erdübergangsbereich durch Salz und Feuchtigkeit stark angegriffen sind. Nach dem Kommunalabgabengesetz beteiligen sich die Anlieger zur Hälfte an den Kosten für die Tragschicht der Fahrbahn (etwa 33 000 Mark) und die neue Beleuchtung (etwa 10 000 Mark). Bei den Gehwegen kommen die Anlieger für 60 Prozent der Kosten auf (etwa 17 500 Mark). Abgerechnet wird nach Abschluß aller Arbeiten nach den tatsächlich entstandenen Kosten. Die Anliegerbeiträge errechnen sich auf der Grundlage der jeweiligen Grundstücksgröße und -ausnutzbarkeit. Wer es genau wissen will: Eigentümer und Erbbauberechtigte können sich beim Amt für kommunale Abgaben unter der Nummer 4 92-22 60 erkundigen. Fragen zur technischen Abwicklung beantwortet das Tiefbauamt unter 4 92-69 57. Während der Bauzeit müssen die Anwohner der Hamburger Straße mit Behinderungen und Belästigungen durch Schmutz und Lärm rechnen. Das Tiefbauamt wird jedoch darauf achten, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.
 

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Kontakt

Birgit Jaskowiak
Tel. 02 51/4 92-66 09