(SMS) Über das Kommunalwahlrecht und die doppelte Staatsbürgerschaft informierten sich zahlreiche ausländische und deutsche Frauen im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Begegnungen". Während des Treffens im portugiesischen Jugend- und Freizeitclub an der Hammer Straße - organisiert vom städtischen Frauenbüro und dem Initiativkreis deutscher und ausländischer Frauen - erklärte Miriam Becker, Mitglied im Ausländerbeirat und stellvertretendes Mitglied im Frauenausschuß, die Fakten und Hintergründe zum Thema Kommunalwahlrecht.
Seit dem 1. November 1993 gilt das neue Kommunal- sowie Europawahlrecht für die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Eine der relevantesten Neuerungen betrifft das aktive und passive Wahlrecht. Dies bedeutet, daß erstmals Unionsbürgerinnen und -Bürger wählen und sich als Kandidaten aufstellen lassen können. Sie haben so die Möglichkeit, die Politik in Deutschland aktiv mitzubestimmen. Dies in die Tat umzusetzen, war die Botschaft des Nachmittages.