"Eltern haben ein gewichtiges Wort in der Schule mitzureden", so Schuldezernentin Helga Boldt. Schließlich räumt auch der Gesetzgeber Vätern und Müttern das Recht zur Mitsprache bei der schulischen Erziehung ihrer Kinder ein. Doch längst nicht alle Eltern wissen, daß sie gemeinsam mit dem Lehrer Art und Umfang der Hausaufgaben festlegen dürfen oder daß eine Stippvisite im Unterricht möglich ist. Und wer kennt schon den genauen Unterschied zwischen Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft und Schulkonferenz?
Für Abhilfe sorgt hier die aktualisierte Broschüre, die im Herbst an alle gewählten Elternvertreter an Münsters Schulen verteilt wird. Informationen zu den Einrichtungen der Schulmitwirkung finden sich darin ebenso wie Anregungen für einen gelungenen Elternabend oder die Gestaltung einer "lebendigen Schule". Neu in der Broschüre ist ein Abschnitt über das sogenannte Schulprogramm, das im Juni 1997 eingeführt wurde. Bis zum Jahr 2000 soll jede Schule in NRW ein solches Programm entwickeln, das ihre pädagogischen Ziele beschreibt.
Die Broschüre ist auch in der Bürgerberatung, Heinrich-Brüning-Straße 9, erhältlich.