Die Währungsumstellung wird - so Dr. Stefan Funke vom Finanzdezernat - eine Vielzahl von Anpassungen in der Verwaltungsarbeit auslösen. Dazu gehören zum Beispiel das Umschreiben von Software und die Änderung von Formularen. Aber auch an so profane Dinge wie die Umrüstung von Parkautomaten und Eintrittsautomaten in städtischen Bädern und Parkhäusern muß bereits jetzt gedacht werden. Das Rechtsamt wird sich mit der Frage beschäftigen, ob für die verschiedenen Gebührenarten unter Umständen neue Satzungen erlassen werden müssen, sofern nach der Kursumrechnung "glatte" Beträge vorgezogen und Rundungen vorgenommen werden.
Mit der Umstellungsproblematik beschäftigen sich außer Münster konkret auch andere größere Städte, so zum Beispiel Bonn und Frankfurt/Main. "Viele mit diesem Thema zusammenhängenden Rechtsfragen sind durch Europäische Union und Bund allerdings noch nicht abschließend geklärt", gibt Dr. Funke zu bedenken. Umso wichtiger sei es, schon jetzt strategisch vorauszuplanen, damit die Stadt zum Zeitpunkt X vorbereitet sei und keine wertvolle Zeit verliere.