Voraussetzung für die Fortführung des Verfahrens ist die Prüfung der Frage, ob das Vorhaben mit den Zielen der Landesplanung vereinbar ist. "In diesem Zusammenhang sind die Äußerungen des Handelsvereins, das Vorhaben sei rechtlich nicht zulässig, irreführend und entsprechen nicht den Tatsachen", so Stadtdirektor Horst Freye. Diese Einschätzung stütze sich auf mehrere Gespräche mit der Bezirksregierung.
Unabhängig davon habe er Vertrauen in die Attraktivität, die Vitalität und Innovationsfähigkeit der münsterschen Innenstadt ihres Einzelhandels. Im übrigen, so der Stadtdirektor, sei "auch im Umland des Oberzentrums Münster eine Menge in Bewegung".
Das vom Rat der Stadt im Jahr 1993 beschlossene Einzelhandelskonzept sieht vor, an dezentralen Standorten zusätzlich 50 000 Quadratmeter Verkaufsflächen mit innenstadtrelevanten Sortimenten zu schaffen. Mit den Beschlüssen der Jahre 1994 und 1996 wurde nach sorgfältiger Abwägung unterschiedlicher Anforderungen an die Stadtentwicklung zwar für den Preußen-Park eine Ausnahme gemacht, dennoch behält das Einzelhandelskonzept unverändert seine Gültigkeit.