Münster (SMS) Das Unwetter mit extremem Starkregen in Münster im Sommer 2014 und seine Folgen wie auch zunehmend häufiger Starkregen in anderen Regionen des Landes sind vielen Wohnungseigentümern aus persönlicher leidvoller Erfahrung oder aus den Nachrichten noch im Gedächtnis. Auch wenn solche Regenereignisse selten auftreten: Eine wirksame Methode, sich gegen eine Überflutung des Kellers durch einen Rückstau aus der Kanalisation zu schützen, ist der Einbau einer Rückstausicherung. Motto: "Einmal eingebaut, immer geschützt."
Rückstausicherungen sind nach der Entwässerungssatzung der Stadt und den technischen DIN-Vorschriften zwingend vorgeschrieben, wenn Abwasser von unterhalb der so genannten Rückstauebene in die städtische Kanalisation geleitet wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Abwasser etwa aus einer Waschmaschine oder einem Spülbecken im Keller, der Souterrainwohnung oder aus einem Lichtschacht stammt. Rückstauebene ist in der Regel die Oberkante der Straße im Bereich des Grundstückes.
Wenn der Keller nur als Abstellraum genutzt wird, reicht als Schutz meist schon eine Rückstauklappe. Sobald jedoch Waschmaschinen, Werkräume, Heizungsanlagen oder etwa Heizöltanks im Keller genutzt werden und bei einer Überflutung ein hoher Schaden zu erwarten ist, geht es nicht ohne eine Abwasserhebeanlage, lautet der Rat der Experten im Amt für Mobilität und Tiefbau.
Die Zusammenhänge erläutert anschaulich ein Animationsfilm auf der Homepage des Amtes für Mobilität und Tiefbau unter www.stadt-muenster.de/rueckstau-tipps. Fachleute des Amtes informieren Hauseigentümer oder Mieter über die Notwendigkeit von Rückstausicherungen auch vor Ort. Kostenlose Beratungstermine können unter Tel. 0251 / 492-66 41 oder per E-Mail an grundstuecksentwaesserung@stadt-muenster.de angefragt werden.