Münster (SMS) Institutionell durch die Stadt Münster geförderte Kultureinrichtungen und regelgeförderte Kulturinitiativen oder -vereine müssen künftig eine Frist beachten, wenn sie beim Rat der Stadt Münster einen haushaltsrelevanten Antrag stellen möchten. Das betrifft auch Kultureinrichtungen, die eine neue regelmäßige kommunale Kulturförderung beantragen möchten.
Die Frist gilt für alle Anträge, die nach § 24 der Gemeindeordnung NRW gestellt und bei der jährlichen Haushaltsplanberatung im Kulturausschuss berücksichtigt werden sollen. Diese Anträge müssen spätestens bis Ende August eingegangen sein. Aktuell heißt das: Anträge für das Jahr 2022 müssen bis zum 31. August 2021 formlos an den Rat der Stadt gestellt werden.
Beschlossen hat die Neuerung der Kulturausschuss. Damit wird sichergestellt, dass deren Mitglieder genügend Zeit für die Beratung haben. Für Anträge, die später eingehen, können ein rechtzeitiger Austausch der Mitglieder bis zu den Haushaltsberatungen und eine für den Ausschuss zeitgerechte einschätzende Aufbereitung durch die Kulturverwaltung nicht garantiert werden. Diese Anträge werden dann nur noch unkommentiert an den Ausschuss weitergeleitet.