Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

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04.09.2020

Am 13. September wird auch der Integrationsrat gewählt

Wahlberechtigte aus 155 Staaten / Wahlanleitung in einfacher Sprache im Stadtnetz

Münster (SMS) Am 13. September werden nicht nur der Oberbürgermeister und der Rat der Stadt Münster gewählt, es  wird auch ein neuer Integrationsrat bestimmt. Der Integrationsrat vertritt die Interessen der in der Stadt Münster lebenden Menschen mit Migrationsvorgeschichte. Er ist ein demokratisch gewähltes politisches Gremium, das zu zwei Dritteln aus migrantischen Vertreterinnen und Vertretern und zu einem Drittel aus Ratsmitgliedern besteht. Der Integrationsrat arbeitet eng mit dem Rat, der Verwaltung sowie zivilgesellschaftlichen Gruppen zusammen und unterstützt zum Beispiel Integrationsprojekte.

Fast 48 300 Personen aus 155 Staaten sind diesmal wahlberechtigt. Rund 38 500 Personen kommen aus Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU) gehören, 9800 sind Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten.

Gewählt wird der Integrationsrat quasi parallel zur Kommunalwahl. Das Kommunale Integrationszentrum hat in Zusammenarbeit mit dem städtischen Wahlamt eine Wahlanleitung in einfacher Sprache erstellt. Klar und übersichtlich werden wichtige Fristen und die verschiedenen Wege zur Stimmabgabe auf www.stadt-muenster.de/wahlen (Menüpunkt "Integrationsratswahl") dargestellt. Auch ein Musterstimmzettel ist dort zu finden.  

Einen Einblick in die Arbeit des Integrationsrates gibt ein Flyer, den der Integrationsrat mit der Geschäftsstelle im Amt für Bürger- und Ratsservice zusammengestellt hat und der in vielen öffentlichen Einrichtungen ausliegt. "Wir möchten mit den verschiedenen Informationsangeboten die Aufgaben und die Bedeutung des Integrationsrates möglichst vielen Menschen nahe bringen. Und wir hoffen, dass dies dazu beiträgt, dass möglichst viele ihr Wahlrecht auch wahrnehmen", sagt Stadtdirektor Thomas Paal. "Denn es ist wichtig, dass die Interessen aller Menschen, die in Münster leben, formuliert werden und in kommunalpolitischen Entscheidungen berücksichtigt werden." 

Nach der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen müssen Gemeinden mit mindestens 5000 ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern einen Integrationsrat bilden. Das Gremium löste im Jahr 2010 den Ausländerbeirat ab, der seit 1994 gesetzlich vorgeschrieben war. In Münster wurde bereits 1984 der erste Ausländerbeirat gewählt - ganz ohne gesetzliche Verpflichtung.

Weitere Informationen zur Migration in Münster gibt es auf der Startseite des Kommunalen Integrationszentrums unter www.stadt-muenster.de/zuwanderung/startseite.

Foto: Jürgen Kupferschmidt (Mitte), Leiter des Amtes für Bürger- und Ratsservice sowie André Gunsthövel und Peninna Knollmann vom Kommunalen Integrationszentrum informieren über die Integrationsratswahl am 13. September. Foto: Presseamt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.

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Kontakt

Birgit Jaskowiak
Tel. 02 51/4 92-66 09