Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

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08.02.2021

Hauseigentümer müssen Dächer im Auge behalten

Münster (SMS) Wenn die Schneelast zu groß wird, sollten Hauseigentümer Schnee vom Dach räumen lassen. Eigentümer von Häusern mit Flachdach müssen für dieses Thema besonders sensibel sein - aber niemals selbst zum Schneeschieber greifen. Auf dem Dach lauern schließlich einige Gefahren.
Egal ob Einfamilienbungalow oder Gewerbehalle, die Traglast speziell von Flachdächern ist begrenzt. Es müssen allerdings mehrere Faktoren zusammenkommen (große Schneemengen nassen und schweren Schnees oder erhebliche Schneeverwehungen trockenen Schnees, eventuell Baumängel oder Materialermüdung), damit ein Dach einstürzt, aber hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht. Die größte Sicherheit bietet die rechtzeitige Räumung des Daches von Schnee. Hauseigentümer sind für die Sicherheit ihrer Gebäude verantwortlich. In den Blick zu nehmen haben sie vor allem Flachdächer und flach geneigte Dächer (sog. Pultdächer) aus Holz. Auch die Gefahr Dachlawinen müssen Hauseigentümer im Auge behalten.
Bei der Schneebeseitigung auf dem Dach lauern viele Gefahren. Neben der offensichtlichen Absturzgefahr besteht akute Durchsturzgefahr beim versehentlichen Betreten von Oberlichtern oder Lichtkuppeln, die mit Schnee bedeckt sind.
Hauseigentümer sollten daher keinesfalls selbst auf das Dach steigen, sondern einen Dachdecker beauftragen. Der muss vor der Räumung des Schnees über Gefahrenquellen wie Lichtkuppeln und Dachfenster informiert werden. Auch über eventuelle Schäden am Dach sollte er Bescheid wissen.
Ab welcher Dicke geräumt werden muss, ist im Einzelfall zu entscheiden. Pulverschnee (frisch gefallen) wiegt ungefähr 1 kg/m² je cm das entspricht 0,01kN/m². Es ist zu berücksichtigen, dass auch Pulverschnee bei höheren Lagen verdichtet.
Nach neuer DIN werden Flachdächer in der für Münster geltenden Schneelastzone 1 mit einer Schneelast von 0,52 kN/m² bemessen.

 

 

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Birgit Jaskowiak
Tel. 02 51/4 92-66 09