Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

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28.09.2020

Grüne Zeitzeugen stehen unter besonderem Schutz

Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit legt Naturdenkmalverordnung neu auf / Zahlreiche mächtige Bäume sollen erhalten bleiben

Münster (SMS) Auch imposante, manchmal mehrere Jahrhunderte alte Bäume leben nicht ewig: Stürme setzen ihnen zu, holzzersetzende Pilze und nicht zuletzt der Klimawandel. Einige sind mit der Zeit nicht mehr verkehrssicher, andere sterben einfach ab. Um ihren wertvollen alten Baumbestand dennoch so vollständig wie möglich für künftige Generationen zu bewahren, hat die Stadt Münster eine Naturdenkmalverordnung. Sie schützt  Einzelschöpfungen der Natur wie besondere und seltene Bäume, Baumgruppen, Alleen oder Findlinge. Und sie wird jetzt – nach einer Geltungsdauer von 20 Jahren – neu aufgelegt. 

Insgesamt 22 Naturdenkmale müssen gänzlich aus der Verordnung gestrichen werden. Dafür werden 28 Naturdenkmale mit insgesamt 49 Bäumen neu aufgenommen in die Liste. Denn neben ihrer historischen und identitätsstiftenden Dimension erfüllen Naturdenkmale wertvolle Funktionen im Stadtbild. Für das grüne Image der Stadt sind diese Bäume unverzichtbar. Und mehr denn je dienen die mächtigen Bäume auch als wertvolle Sauerstoff- und Schattenspender.

Bereits seit 1937 werden Naturdenkmale im Stadtgebiet von Münster geschützt. So wurden beispielsweise die mächtigen Platanen am Mauritztor oder am Stadttheater, die Kastanie in der Bäckergasse, die Hängebuche am Juridicum oder die Baumgruppe am Marienplatz schon vor mehr als 80 Jahren unter Schutz gestellt und sind damit bis heute erhalten geblieben. Die alten Bäume sind oft Zeitzeugen über mehrere Jahrhunderte. So gehörte die rund 250 Jahre alte Kastanie an der Ecke Bäckergasse/Schlossplatz einst zum 1766 bis1770 erbauten von Galenschen Hof, der im Krieg zerstört wurde. Und den vier Linden am Borkumweg in Kinderhaus widmete Franz Giese Ende des 19. Jahrhunderts sogar ein plattdeutsches Gedicht.

Die untere Naturschutzbehörde im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit hat die Naturdenkmalverordnung von 2001 überarbeitet, sie wird nun öffentlich ausgelegt. In der aktuellen Version sollen ein beeindruckender Mammutbaum im Park des Missionhauses Hiltrup und eine im Jahr 1795 gepflanzte alte Linde im Botanischen Garten neu ausgewiesen werden. Der Gesamtbestand umfasst mit der Neuaufstellung der Verordnung innerhalb des bebauten Bereichs 225 Naturdenkmale.

Die Verordnung kann vom 28. September an unter www.stadt-muenster.de/umwelt eingesehen werden, im Rahmen ihrer Offenlegung kann man Hinweise und Anregungen über das eingestellte Formular oder formlos auf dem Postweg einbringen. Ansprechpartner im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit ist Christoph Kuttenkeuler, Tel. 492-67 44.  

Foto: Eine prachtvolle gemeinsame Kulisse bilden eine Rot- und eine Stieleiche inmitten des Ludgerikreisels. Auch sie gehören zu den mehr als 200 Naturdenkmalen innerhalb des bebauten Bereiches der Stadt Münster. 28 wertvolle alte Bäume und Baumgruppen werden neu aufgenommen in die Liste. Foto: Stadt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.  

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Naturdenkmal Ludgeriplatz

Naturdenkmal Ludgeriplatz
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Kontakt

Birgit Jaskowiak
Tel. 02 51/4 92-66 09