04.02.1999

Finanzspritze für Schalldämmung

Lärmschutzfenster werden mit bis zu 450 Mark pro Quadratmeter gefördert

(SMS) Wer an einer stark befahrenen Straße wohnt, der sollte dafür sorgen, daß der Verkehrslärm nicht ungehindert in Wohn- und Schlafzimmer dringt. Schalldämmung hat allerdings ihren Preis. Finanzielle Unterstützung gibt es vom städtischen Tiefbauamt, das in Zusammenarbeit mit dem Land Nordrhein-Westfalen den Einbau schallgedämmter Fenster und Lüfter in Wohnungen fördert, wenn die Grenzwerte für die Lärmbelastung überschritten werden.

Einen Zuschuß von bis zu 450 Mark pro Quadratmeter gibt es für Fenster- und Türflächen und maximal weitere 450 Mark für Lüftungen in Schlafräumen. Voraussetzung ist, daß die Lärmbelastung außen über dem Grenzwert von 70 / 60 Dezibel (A) und innen über 45 / 35 Dezibel (A) liegt (am Tage / in der Nacht). Gefördert wird nicht nur der Einbau neuer Fenster und Türen, sondern auch die Verbesserung des aktuellen Zustands. Zuschüsse werden für Wohnungen und Wohnhäuser gezahlt.

Bevor vom Eigentümer ein Förderantrag gestellt wird, sollte telefonisch geklärt werden, ob die Wohnung förderungswürdig ist. Fragen zum Förderprogramm Lärmsanierung beantworten die Bürgerberatung im Stadthaus I (Tel. 4 92-13 13), das Tiefbauamt (4 92-66 45) und das beauftragte Ingenieurbüro Kettler und Blankenagel (79 66 55). Bei allen drei Stellen gibt es eine Broschüre mit den Förderrichtlinien und Antragsformularen.

Die Liste mit den Straßen und Straßenabschnitten, an denen einzelne Wohnhäuser mit Hilfe des Förderporgramms saniert werden können, ist auf der Grundlage der neuesten Verkehrsbelastungszahlen aktualisiert worden. Aufgeführt werden 72 Straßen bzw. Straßenabschnitte - von Albersloher Weg bis Yorkring.