Kleinkläranlagen verfügen über eine mechanische / teilbiologische Vorreinigungsstufe, die die absetzbaren Stoffe und Schwimmstoffe entfernt, bevor die biologische Hauptreinigungsstufe mit Hilfe von Mikroorganismen den Schmutz der Abwässer weiter reduziert. Anschließend wird das gereinigte Wasser in Flüsse oder Bäche geleitet. Damit die Gewässer nicht belastet werden, müssen Kleinkläranlagen den heutigen technischen Anforderungen genügen. Ihre Größe richtet sich nach der Anzahl der Hausbewohner.
Seit 1992 erfaßt das städtische Umweltamt als Untere Wasserbehörde die Kleinkläranlagen in Münster. Größe, Lage, Alter und Funktionsweise werden registriert. Auf diese Weise ist eine interessante Datensammlung entstanden, auf die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltamtes bei der Beratung der Eigentümer vor Ort zurückgreifen können.
Müssen Kleinkläranlagen saniert werden, sind nicht selten Investitionen zwischen 10 000 und 15 000 Mark fällig. Über erforderliche Genehmigungen und Möglichkeiten finanzieller Förderung informiert das Umweltamt. Zur Zeit bezuschußt das Land Nordrhein-Westfalen den Bau bestimmter Anlagen. Aus diesem Förderprogramm wurden in Münster bereits rund 370 000 Mark bewilligt.
Weitere Auskünfte und die Antragsformulare gibt es im Umweltamt bei Matthias Meiners, Tel. 4 92-31 53. Außerdem findet im Umweltbüro am Donnerstag, 26. November, von 15 bis 18 Uhr eine Expertensprechstunde zu dem Thema "Kleinkläranlagen - Tips, Sanierung und Förderung in Münster" statt. Telefonische Auskünfte werden unter der Rufnummer 4 92-31 31 erteilt.