Münster (SMS) Die Schranke, die an der Dirk-von-Merveldt-Straße in Wolbeck den motorisierten Durchgangsverkehr verhindern sollte, ist von der Stadt Münster kurzfristig außer Betrieb genommen worden. Jetzt weist ein Verkehrszeichen (Verbot für Kraftfahrzeuge) auf das Durchfahrtsverbot hin, das mit Ausnahme des Radverkehrs weiterhin gilt. Diese Änderung musste vorgenommen werden, da das Land die rechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Durchfahrtsperren und Sperrpfosten auf Verkehrsflächen, auf denen Radverkehr zugelassen ist, geändert hat.
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalens sieht in Sperrvorrichtungen ein erhebliches Unfallrisiko für den Radverkehr und schreibt deshalb per Erlass vor, Schranken wie in der Dirk-von-Merveldt-Straße zu entfernen, die allein zur Durchsetzung von Verkehrsverboten dienen. Die Landesvorgabe ist für die Stadt Münster bindend.
Die Schranke war zur Unterbindung des motorisierten Durchgangsverkehrs eingesetzt worden, der aufgrund der Baustellensituation auf der Münsterstraße und den anderen Maßnahmen des Verkehrsversuchs Wolbeck zu befürchten war. Eine Missachtung des weiterhin bestehenden Durchfahrtsverbots kann von der Polizei geahndet werden. In der nächsten Zeit finden seitens der Stadt weitere Verkehrszählungen statt, um die Situation neu zu bewerten. Auch prüft die Straßenverkehrsbehörde, ob es Möglichkeiten gibt, abknickende Sperrpfosten zu installieren, die für Radfahrende weniger gefährlich sind.